Kinderschutz

Gesetzliche Regelung für anonyme Geburt gefordert

Die Bundesregierung soll die rechtlichen Grundlagen für die anonyme Geburt schaffen. Dies hat die Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit, Petra Müller-Klepper, am Dienstag in Wiesbaden gefordert.

08.04.2010

Wiesbaden. „Die anonyme Geburt ist ein wichtiger Beitrag zum Lebensschutz. Für die betroffenen Frauen und Kinder, die sich in einer ernsten Situation befinden, kann auf diese Weise ein hohes gesundheitliches Risiko vermieden und eine Geburt unter menschenwürdigen Umständen möglich werden“, erklärte die Familienpolitikerin.

Anonyme Geburten würden bereits in einigen Krankenhäusern - auch in Hessen - praktiziert. Bundesweit gebe es laut einer Studie rund 130 Kliniken, die diese Möglichkeit im Interesse von Mutter und Kind eröffneten. „Doch all dies findet in einer gesetzlichen Grauzone statt. Eine bundesrechtliche Regelung ist dringend vonnöten - im Interesse der Frauen, aber auch des Klinikpersonals“, so die Staatssekretärin. Auch wenn vor einigen Jahren die Bemühungen auf Bundesebene nicht zu einem Ergebnis geführt hätten, müsse ein neuer Anlauf genommen werden. Die Erfolgsaussichten seien durch die neue Regierungskoalition deutlich gestiegen.

Die anonyme Geburt sei kein Patentrezept, um Kindesaussetzungen zu verhindern, sondern ergänzender Bestandteil eines ganzheitlichen Hilfeangebotes. „Es geht um Hilfe in einer lebensbedrohlichen Ausnahmesituation für Frauen, die von den üblichen Beratungsangeboten nicht erreicht werden“, stellte Petra Müller-Klepper klar. „Hier brauchen wir einen anderen, möglichst niedrig schwelligen Zugang zu professioneller Hilfe.“

Die Babyklappe, die als „ultima ratio“ ebenfalls ein Baustein im Hilfsangebot darstelle, löse nicht das Problem, dass die Betroffenen oft unter menschenunwürdigen Umständen und ohne Hilfe ihr Kind zur Welt bringen. Um dieses Risiko zu vermeiden, müsse die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Geburt anonym in einem Krankenhaus erfolgen könne. Dies biete auch die Chance, die Mutter zu überzeugen, ihre Identität bei Zusage absoluter Vertraulichkeit so zu hinterlegen, dass das Kind Informationen über die eigene Abstammung mit Erreichen des 16. Lebensjahres erhalten könne. Ein Missbrauch der anonymen Geburt sei nicht zu befürchten. Dies zeigten die Erfahrungen, die in Frankreich gemacht worden seien.

Herausgeber: Ehemals: Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit

ik

 

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