Kinderschutz

Frühe Hilfen und Präventiver Kinderschutz – Empfehlungen an die Politik

Der Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen begrüßt die Entwicklung im Bereich Früher Hilfen und ist gleichzeitig der Auffassung, dass die erreichte Qualität ausgebaut und verstetigt werden muss. Als Herausforderung sieht er den Ausbau des Versorgungsnetzwerkes und die Überführung in ein Regelangebot. Seine Empfehlungen an die Politik fasst der Beirat in einer Publikation zusammen.

13.02.2018

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird seit seiner Gründung von einem Beirat begleitet. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der für die Frühen Hilfen besonders relevanten wissenschaftlichen Fachdisziplinen und Arbeitsfelder zusammen. Darüber hinaus sind die Bundesländer und kommunalen Spitzen vertreten. Seit 2007 gaben wissenschaftlich begleitete Modellprojekte Hinweise für die Gestaltung guter Praxis in den Frühen Hilfen, die stetig weiterentwickelt wurde.

Herausforderung in den Frühen Hilfen

Eine große Herausforderung in den Frühen Hilfen wird der Ausbau des Versorgungsnetzwerkes und die Überführung der Frühen Hilfen in ein Regelangebot sein. Es müssen Strukturen und Bedingungen geschaffen und fortgeführt werden, die die Qualität der Frühen Hilfen sichern und weiterentwickeln. Außerdem braucht es Raum für Innovationen, um die Frühen Hilfen immer wieder neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie z.B. dem Zuzug von Familien aufgrund von Flucht und Migration, anpassen zu können.

Profilschärfung und Qualitätsentwicklung

Um für Kinder aus belasteten Familien gute Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten dauerhaft sicherzustellen, sind Profilschärfung und Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen notwendig. Der Beirat des NZFH begrüßt die Entwicklung im Bereich Früher Hilfen und ist gleichzeitig der Auffassung, dass die erreichte Qualität ausgebaut und verstetigt werden muss.

In einer Publikation formuliert er seine Empfehlungen an die Politik zur weiteren Ausgestaltung der Frühen Hilfen.

Hintergrund

2012 hat das Bundeskinderschutzgesetz die Frühen Hilfen gesetzlich verankert und in einer zeitlich befristeten Bundesinitiative festgelegt, den flächendeckenden Ausbau der Frühen Hilfen zu erproben und zu evaluieren. Auf Basis der Evaluationsergebnisse und der Praxiserfahrungen wird eine Verstetigung der Frühen Hilfen auf dem erreichten Niveau durch einen Fonds sichergestellt. Seit Oktober 2017 übernimmt eine dafür eingerichtete Bundesstiftung Frühe Hilfen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) diese Aufgabe.

Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen

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