Kinderschutz
Freistaat Bayern tritt Ergänzendem Hilfesystem für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in staatlichen Einrichtungen bei
"Menschen, die als Kinder oder Jugendliche durch Mitarbeiter des Freistaats Bayern sexuell missbraucht wurden und heute noch unter den Folgen leiden, erhalten ab sofort Hilfe", teilte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller mit.
21.09.2015
Anlässlich der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Beitritt Bayerns zum Ergänzenden Hilfesystem für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in staatlichen Institutionen sagte Müller: "Sexuelle Gewalt ist eines der schrecklichsten Verbrechen, das Kindern angetan werden kann. Die Betroffenen leiden häufig auch nach vielen Jahren noch unter den Folgen. Wir legen unser Augenmerk deshalb besonders auf die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle und die Unterstützung der Opfer."
Das Ergänzende Hilfesystem geht zurück auf eine Empfehlung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Bereits zum 1. Mai 2103 hat die Bundesregierung den "Fonds Sexueller Missbrauch" ins Leben gerufen. Er richtet sich speziell an Opfer familiären Missbrauchs. Hier beteiligen sich bisher nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. "Mit unserem Bekenntnis zur besonderen Verantwortung gegenüber Opfern sexuellen Missbrauchs gehen wir im Kampf gegen Kindesmissbrauch erneut voran", so Müller abschließend.
Somit können Opfer, die als Minderjährige in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis vor dem 30. Juni 2013 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs) in staatlichen Institutionen durch einen Staatsbediensteten sexuell missbraucht wurden, Hilfe und Entschädigung erhalten. Bis zu 10.000 Euro können für Kosten der Psychotherapie, der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs und bei der Unterstützung bei Weiterbildungsmaßnahmen erstattet werden.
Bei behinderungsbedingten Mehraufwendungen ist eine Erhöhung um maximal 5.000 Euro möglich. Anträge können bei Beratern der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesvernachlässigung und Misshandlungen e. V. sowie bei den Außenstellen des WEISSEN RINGS oder direkt bei der Geschäftsstelle des "Fonds Sexueller Missbrauch" gestellt werden. Die Entscheidung und die Auszahlung der Leistungen übernimmt der Freistaat Bayern.
Weitere Informationen zum Verfahren, die Antragsformulare sowie die Adressen der Beratungsstellen finden sich unter <link http: www.fonds-missbrauch.de _blank external-link-new-window>www.Fonds-Missbrauch.de.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 20.09.2015.
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