Kinderschutz
„Fachtag Kindesschutz“ der Evangelischen Jugend informierte über neues Bundeskinderschutzgesetz
Am 24. Januar 2012 veranstaltete die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) in Hannover einen "Fachtag Kindesschutz" zum neuen Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG. Dieses neue Gesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten und hat für die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland weit reichende Folgen.
26.01.2012
Hauptreferent war Ministerialrat a. D. Prof. Dr. Dr. hc. Reinhard Wiesner, der federführend an der Entwicklung des Gesetzes beteiligt war. Rund 150 Praktiker(innen) aus der Kinder- und Jugendarbeit haben sich bei dieser Veranstaltung mit dem neuen Gesetz vertraut gemacht und bekamen wichtige Impulse für die Arbeit und den Umgang mit dem neuen Gesetz.
In seiner Einführung zum Thema entwickelte aej-Generalsekretär Mike Corsa einen kurzen Überblick über den schwierigen Weg, Kindeswohl und Kindesschutz in einem Gesetzeswerk wirksam zu verankern. Gleichzeitig betonte er, dass es notwendig sei, alle Mitarbeiter(innen) der Evangelischen Jugend stärker für dieses Thema zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Dazu gehören eine eindeutige Haltung und Ausstrahlung der Evangelischen Jugend, die es Betroffenen und Opfern frühzeitig ermöglicht, sich vertrauensvoll an Mitarbeiter(innen) zu wenden, unterstrich Corsa.
Prof. Dr. Dr. hc. Wiesner stellte in seinem Vortrag Hintergrund und Struktur des neuen Bundeskinderschutzgesetzes vor, erläuterte das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und informierte über die Änderungen im achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII). Kindesschutz sehe er als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sagte Prof. Wiesner, die in der Debatte leider sehr oft auf die Kinder- und Jugendhilfe abgeschoben wird. Im Verlauf seines Vortrags zeigte er, wie Schweige- und Anzeigepflichten, aber auch Beratungspflichten konkretisiert werden, sprach sich aber auch dafür aus, bei der Umsetzung des neuen Gesetzes in die Praxis die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nicht aus den Augen zu verlieren. In der anschließenden Debatte mit den Zuhörer(inne)n wurde deutlich, dass viele Fragen zur Umsetzung noch offen und ungeklärt sind. Hier käme den Landesjugendämtern eine besondere Bedeutung zu, so Prof. Wiesner, um „Flickwerk“ bei Vereinbarungen auf lokaler Ebene zu vermeiden.
In zwei Workshop-Runden mit sechs konkreten Praxisimpulsen erhielten die Teilnehmer(innen) anschließend Anregungen für die Umsetzung des neuen Gesetzes bei ihrer Arbeit vor Ort. Das Vorgehen in Gefährdungssituationen, Präventionskonzepte in der Jugend(verbands)arbeit, Kindesschutz auf Freizeiten, Sicherstellung der Eignung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen sowie die Führungszeugnisfrage waren hier die Themen.
In der Fragerunde während des Abschlusspodiums mit den Referent(inn)en der Praxisimpulse wurde deutlich, dass das nächste halbe Jahr zeigen wird, wie das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis wirksam ist und welchen Herausforderungen sich die Träger der freien Jugendhilfe mit der Umsetzung des Gesetzes stellen müssen. Davon unberührt bleiben die fortwährenden Anstrengungen der Evangelischen Jugend, das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen als ihren Anteil am gesellschaftlichen Auftrag zu verstehen.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej)
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