Kinderschutz

Fachtag in Rheinland-Pfalz: „InSoFa“ kamen zum Austausch

Mit der Einführung des § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ im Jahr 2005, wurde der Begriff der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ im Kinderschutz eingeführt. Bei der Fachtagung in Ludwigshafen wurde ein Forum geboten, in dem die besondere Rolle der „InSoFa“ genauer beleuchtet wurde.

05.08.2014

Fachkräfte im Feld der Kinder- und Jugendhilfe können sich zur Gefährdungseinschätzung eines jungen Menschen durch die „InSoFa“ beraten lassen. Seither wurden zahlreiche Fachkräfte weitergebildet, die diese Aufgabe wahrnehmen. Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurde der Beratungsanspruch auch auf weitere Personengruppen, wie z.B. Lehrer/-innen, Ärzte/innen oder Hebammen ausgedehnt.

Zum ersten Mal luden das Landesjugendamt am 16. Juli 2014 in Kooperation mit dem Institut für sozialpädagogische Forschung in Mainz (ism) die "insoweit erfahrenen Fachkräfte" zu einem Fachtag ein. Den Teilnehmenden sollte ein Forum geboten werden, in dem die besondere Rolle der „InSoFa“ genauer beleuchtet und das eigene Aufgaben- und Beratungsprofil geschärft werden konnte. Rund 70 Fachkräfte waren nach Ludwigshafen gekommen, um sich am Austausch zu beteiligen.

Der Dipl.-Psychologe und Kinder- und Jugendtherapeut Ralf Slüter (seit 1997 der Leiter des Kinderschutz-Zentrums in Hamburg-Harburg) hielt den einführenden Vortrag zum Thema „Sicherheit vermitteln in unsicheren Situationen“. Zunächst machte er deutlich, dass der häufig diskutierte und zunächst sehr umstrittene Begriff der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ seiner Ansicht nach zumindest die Gewissheit beinhaltet, dass die Fachkraft nur „insoweit“ und nicht „allseits“ erfahren sein muss. Ein wichtiger Punkt, denn auch die Berater können auf fachliche Expertise, z.B. Psychiatrie oder Medizin angewiesen sein.

Sicherheit vermitteln in unsicheren Situationen

  • Emotionale Betroffenheit der Rat suchenden Fachkräfte ist „normal“ – sie sind betroffen und sind in Sorge um einen jungen Menschen. Ruhe zu bewahren und Ruhe zu vermitteln steht häufig an erster Stelle.
  • Notwendigkeit von Zuhilfenahme von Instrumenten, die Daten und Fakten im Fall abfragen.Sie tragen dazu bei, das ungute Bauchgefühl zu versachlichen.
  • Den Ratsuchenden müssen Strukturen und Verfahren des Kinder- und Jugendhilfesystems oft erst erklärt werden.
  • Zu beratende Fachkräfte müssen durch die InSoFa auf etwaige Reaktionen der Eltern z.B. Leugnen vorbereitet werden.
  • Spaltungsversuche durch die Ratsuchenden bei Unstimmigkeiten zwischen der Rat suchenden Fachkraft und dem Jugendamt. Slüter hierzu: „Führen Sie keine fremden Kämpfe! Hierbei gerät das Kind aus dem Blick!“
  • Verbindlichkeit für einen Beratungsprozess herstellen.

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Quelle: Landesjugendamt Rheinland-Pfalz vom 05.08.2014

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