Kinderschutz

EU-Parlament diskutiert über grenzüberschreitende elterliche Kindesentführung

Am 10. Februar 2015 haben die EU-Abgeordneten über den Beitritt acht weiterer Staaten zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung diskutiert und den Anträgen am 11. Februar 2015 zugestimmt.

06.03.2015

Antragsteller waren die Länder Gabun, Andorra, die Seychellen, Russland, Albanien, Singapur, Marokko und Armenien.

Bringt ein Elternteil ein Kind ohne das Einverständnis des anderen Elternteils in ein anderes Land und verletzt damit Sorge- und Umgangsrechte, liegt eine grenzüberschreitende elterliche Kindesentführung vor. Das multilaterale Haager Übereinkommen von 1980 regelt international das Vorgehen in diesen Fällen.

Inzwischen haben 90 Länder das Abkommen unterzeichnet – darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Seit 1987 beobachtet ein/e Mediator/in des Europäischen Parlaments die Entwicklungen zum Thema Kindesentführungen. Derzeit nimmt die irische EU-Abgeordnete Mairead McGuinness (EVP) diese Aufgabe wahr.

Die EU-Mitgliedstaaten regeln Fragen des Sorge- und Umgangsrechts und Fälle von Kindesentführung innerhalb der EU-28 zudem über das Abkommen Brüssel II.

Weiterführende Informationen:
<link https: www.bundesjustizamt.de de themen buergerdienste bzaa vertragsstaaten vertragsstaaten_node.html _blank external-link-new-window der des haager>Liste der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens
<link https: www.jugendhilfeportal.de http: http www.hcch.net external-link-new-window>Volltext des Haager Übereinkommens
<link http: europa.eu legislation_summaries justice_freedom_security judicial_cooperation_in_civil_matters l33194_de.htm _blank external-link-new-window der inhalte des abkommens brüssel>Zusammenfassung der Inhalte des Abkommens Brüssel II

Quelle: AGF Europa News, Februar 2015

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