Kinderschutz

EU-Kommission startet öffentliche Befragung zu Schutz von Kindern

Wie können Kinder am besten gegen Gewalt geschützt werden? Welches sind die größten Herausforderungen für die Kinderschutzsysteme der Mitgliedstaaten? Dazu befragt die EU-Kommission seit Donnerstag bis zum 3. Juli die Öffentlichkeit. Mit der öffentlichen Konsultation möchte die EU-Kommission in Erfahrung bringen, wie die nationalen Kinderschutzsysteme am effektivsten verbessert werden können. Die eingegangenen Beiträge werden in EU-Leitlinien zu Kinderschutzsystemen einfließen, die Ende 2014 vorgelegt werden sollen.

11.04.2014

Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, erklärte dazu: "Es ist an der Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen und sicherzustellen, dass alle Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten kinderfreundliche Schutzsysteme unterstützen. Diese Systeme können nur dann im Interesse des Kindes funktionieren, wenn sie gewährleisten, dass diejenigen, die beruflich mit Kindern zu tun haben – sei es im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialwesen, in der Justiz, der Zivilgesellschaft oder der Gemeinschaft – zusammenarbeiten, um ein schützendes Umfeld für alle Kinder zu schaffen. Mit der heute (10. April 2014) gestarteten Konsultation möchten wir genau dieses Ziel erreichen. Das Wohl des Kindes muss stets Vorrang haben.“

Innerhalb der EU unterliegen die Kinderschutzsysteme in erster Linie der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Allerdings hat die EU durchaus ein Mandat, für Verfahren, bei denen die Rechte des Kindes eine Rolle spielen, gemeinsame Vorschriften festzulegen. Dabei wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Kommissionsvizepräsidentin Reding erklärte dazu: „Die EU steht in der Pflicht, die Schwächsten in unserer Gesellschaft vor Gefährdungen zu schützen. Drei Jahre, nachdem wir die EU-Agenda für die Rechte des Kindes vorgelegt haben, haben wir den Worten Taten folgen lassen: Die Kommission hat Rechtsvorschriften verabschiedet, um Kinder, die Opfer von Verbrechen oder die Angeklagte in Strafverfahren sind, besser zu schützen. Wir haben Maßnahmen ergriffen, damit die Hotline für vermisste Kinder in ganz Europa in Anspruch genommen werden kann, und wir haben dafür gesorgt, dass Betreuer und Behörden, die engen Kontakt zu unbegleiteten Minderjährigen haben, eine entsprechende Schulung absolvieren.

An der öffentlichen Befragung können Sie über den Link auf der Website der EU-Kommission teilnehmen.

Quelle: Pressemitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland vom 10. April 2014

Bild: Claudia Otte - Fotolia

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