Kinderschutz

Erster Landeskinderschutzbericht an Jugendminister von Boetticher überreicht

Jugendminister Dr. Christian von Boetticher hat heute den ersten Landeskinderschutzbericht entgegengenommen. Die unabhängige Kommission beschreibt darin den Umsetzungsstand des schleswig-holsteinischen Kinderschutzgesetzes sowie Verbesserungsvorschläge. Inhaltlicher Schwerpunkt sind Familien mit Kindern bis zu sechs Jahren.

21.09.2009

„Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Beteiligten, den Vertreterinnen der Kreise und kreisfreien Städte, den Fachleuten aus Medizin, Justiz, Polizei, Jugendarbeit und aus Wissenschaft und Forschung, die in ehrenamtlicher Funktion diesen umfassenden Bericht erarbeitet haben“, erklärte von Boetticher. „Mit dem bundesweit beachteten Landeskinderschutzgesetz können wir schneller und früher Kinder vor Gewalt und Missbrauch schützen und für Eltern niederschwellige Beratungsangebote vorhalten. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema, das uns auch in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen wird. Ich setze mich persönlich dafür ein, dass der Landeskinderschutzbericht zügig dem neuen Landtag vorgelegt werden wird.“

Das schleswig-holsteinische Kinderschutzgesetz beinhaltet ein bundesweit einmaliges System aus Prävention, frühen Hilfen für Familien und Maßnahmen zur Intervention. Ein neuer Ansatz ist das verbindliche Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9, das die Teilnahmequote an diesen wichtigen Untersuchungen steigern und den Eltern aufzeigen soll, ob das Kind einer zusätzlichen Förderung bedarf. Das Gesetz hat einen verpflichtenden Rahmen geschaffen, in dem zum Wohle der Kinder und Jugendlichen verschiedene Professionen und Institutionen sich vernetzen und effektiv zusammenarbeiten. „Wir können feststellen, dass das Kinderschutzgesetz bei uns eine Kultur des Hinschauens befördert hat. Bei den Jugendämtern ist die Anzahl der Hinweise aus der Bevölkerung gestiegen. Das Thema Kinderschutz hat die Menschen sensibilisiert, es wird früher gehandelt“, so der Jugendminister.

Die Berufenen der interdisziplinären Kommission zum Landeskinderschutzbericht 2009, die heute aus der Kommissionsarbeit entlassen werden, sind:

  • Prof. Dr. Bernd Maelicke, Direktor des Deutschen Instituts für Sozialwirtschaft, Lüneburg
  • Prof. Dr. Richard Münchmeier, Lehrstuhl für Sozialpädagogik am FB Erziehungswissenschaften, FU Berlin
  • Prof. Dr. Ute Thyen, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am UKSH Lübeck
  • Dethleff Banthien, Kinder- und Jugendarzt, Landesverbandsvorsitzender Schleswig-Holstein des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte
  • Dr. Sabine Bethge, Kinder- und Jugendärztin, Vorsitzende des Arbeitskreises der Kinder- und Jugendärzte Schleswig-Holstein
  • Irene Johns, Leiterin des Kinderschutzzentrums Kiel, Vorsitzende des Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein
  • Susann Ketzner, Leiterin Dezernat IV Kriminalitätsbekämpfung, Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
  • Christina Klinck-Schramm, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Kiel
  • Andrea Langmaack, Koordinatorin des Kooperations- und Interventionskonzeptes bei häuslicher Gewalt ‚àí KICK, Frauennotruf Kiel
  • Cornelia Lohmann-Niemann, Leiterin des Jugendamtes des Kreises Pinneberg
  • Bärbel Noack-Stürck, Beauftragte für Familienhebammen, Hebammenverband Schleswig-Holstein e.V.
  • Kai Sachs, Geschäftsführer des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein, Vertreter des Verbandes bei der LAG der Freien Wohlfahrtspflege
  • Udo Schomacher, Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
  • Ulrike Stahlmann-Liebelt, Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltschaft Flensburg
  • Sabine Stypmann Richterin, Amtsgericht Kiel
  • Karen Welz-Nettlau, Abteilungsleiterin Sozialpädagogische Dienste, Flensburg

Das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein ist am 1. April 2008 in Kraft getreten. Es schreibt für jede Legislaturperiode die Einrichtung einer Kommission zur Erstellung des Landeskinderschutzberichtes vor. Aufgabe der Landesregierung wird in den kommenden Wochen sein, eine Stellungnahme zu fertigen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein - Landesjugendamt

 

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