Kinderschutz

DGfPI fordert mehr Aufmerksamkeit für Kinderschutz und Kinderrechte von der künftigen Bundesregierung

Bei der Bundestagung der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI) drängte ihr Vorstand auf eine stärkere Berücksichtigung von Kinderschutz und Kinderrechten bei der künftigen Bundesregierung. Der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Wolfgang Feuerhelm machte bei der DGfPI-Bundestagung in Merseburg deutlich, dass die zukünftige Regierung die Aufgabe habe, das Thema Kinderschutz voranzutreiben.

30.11.2017

„Deutschland als eines der reichsten Industrieländer muss sich zu einem Vorreiter bei der Durchsetzung von Kinderrechten und Kinderschutz entwickeln.“ Die Bundestagung der DGfPI führt vom 30. November bis 1. Dezember 2017 Kinderschutzfachkräfte aus ganz Deutschland zusammen. Sie findet in Kooperation mit der Hochschule Merseburg statt.

Zahl der Inobhutnahmen steigt 

Aktuelle Zahlen belegen, dass Deutschland von der vorbildlichen Einhaltung von Kindesschutz und Kinderrechten noch weit entfernt ist: Im Jahr 2016 haben die Jugendämter annähernd 137.000 Verfahren zur Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen durchgeführt, die sich in 45.800 Fällen auch bestätigt haben (<link https: www.jugendhilfeportal.de handlungsfelder andereaufgaben inobhutnahme artikel statistisches-bundesamt-anstieg-der-verfahren-zur-kindeswohlgefaehrdung-um-57 external-link-new-window zu den aktuellen zahlen des statistischen>jugendhilfeportal.de berichtete). Als Konsequenz mussten 6.600 Kinder und Jugendliche mehr als im Vorjahr – und damit insgesamt 84.230 junge Menschen – von den Jugendämtern in Obhut genommen werden. 

Hinzu kommen 13.627 Anzeigen wegen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen und 6.743 Anzeigen wegen des Besitzes und der Verbreitung sogenannter Kinder- und Jugendpornografie (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), 2016). Die Dunkelziffer ist laut Fachleuten noch um das 10- bis 20-Fache höher.

„Diese Zahlen müssen für alle Parteien im neuen Bundestag ein Weckruf sein, sich stärker für den Kinderschutz in Deutschland zu engagieren“, betonte Wolfgang Feuerhelm. „Nicht nur bei Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen muss dem Kinderschutz eine hohe Priorität eingeräumt werden: Er muss fester Bestandteil der künftigen Regierungsagenda werden.“

Kinderschutz als Teil der Regierungsagenda

Die zukünftige Bundesregierung sollte deutlich mehr Engagement als die Vorgängerregierung zeigen und zusätzliche finanzielle Ressourcen bereitstellen. Dazu gehöre auch die Stärkung des Amtes des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der Betroffenenbeteiligung: „Angesichts des enormen Ausmaßes von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche benötigt der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig dringend eine bessere finanzielle Ausstattung und eine dauerhafte Stärkung“, forderte Feuerhelm.

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig: „Ich appelliere an die künftige Bundesregierung, das enorme Ausmaß sexueller Gewalt nicht länger hinzunehmen. Missbrauch ist bekämpfbar, aber nicht mit befristeten Minimallösungen. Es muss jetzt konsequent, dauerhaft und systematisch gehandelt werden. Ändern Sie Ihre Prioritätensetzung. Sparen Sie nicht am Kindeswohl. Unterstützen Sie den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Kindeswohl ist keine Wohltat. Kindeswohl ist staatliche Pflichtaufgabe.“

In seinem <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus kinderschutz artikel jetzt-handeln-programm-zur-bekaempfung-von-sexueller-gewalt external-link-new-window zum programm des>„Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode fordert der Unabhängige Beauftragte unter anderem ein „Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“, das das Amt einer/s Unabhängigen Beauftragten sowie die Weiterführung der Aufarbeitungskommission und der Betroffenenbeteiligung in den kommenden Jahren sicherstellen soll, sowie eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Sie soll allen Bürgerinnen und Bürgern über alle relevanten Kanäle vermitteln, was sexuelle Gewalt ist, wie Täter und Täterinnen in der analogen und digitalen Welt vorgehen und an wen sie sich bei sexuellen Übergriffen und Vermutung und Verdacht wenden können.

Kinderarmut ist Risiko für Kindeswohlgefährdung 

Auch Länder und Kommunen stünden in der Pflicht, dem Kinderschutz mehr Bedeutung zukommen zu lassen. Durch eine ausreichende materielle Unterstützung müsse künftig besser für den Lebensunterhalt von Kindern gesorgt werden. Zitiert wurde in diesem Zusammenhang eine aktuelle <link https: www.jugendhilfeportal.de politik sozialpolitik artikel kinderarmut-ist-in-deutschland-oft-dauerzustand external-link-new-window zur>Studie der Bertelsmann-Stiftung zum Thema Kinderarmut. Sie kommt zu dem beschämenden Ergebnis, dass jedes fünfte Kind in Deutschland über längere Zeit in Armut lebt. Diese Kinder sind in ihrer sozialen Teilhabe eingeschränkt und haben deutlich schlechtere Zukunftschancen als Gleichaltrige. Kinderarmut wiederum ist nachweislich ein Risiko für Kindeswohlgefährdung.

Der Elternnachzug unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter ist der DGfPI ein wichtiges Anliegen. Familienzusammenführung sei nicht nur eine Frage der Humanität, sondern auch die Verwirklichung des in Artikel 6 des Grundgesetzes verbrieften Rechts auf ein Zusammenleben von Kindern und Eltern: „Alle Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit, auf ein Leben in Würde und gute Zukunftschancen“, betonte Wolfgang Feuerhelm.

Kinderrechte nachhaltig umsetzen 

Nur wenn sich Regierung und Parteien in Bund und Ländern künftig deutlich stärker engagierten, seien bereits vor Jahren festgesteckte Ziele zu erreichen: „Wesentliche Standards im Schutz von Kindern wurden schon vor 27 Jahren in den UNKinderrechtskonvention definiert, vor 16 Jahre im Gewaltschutzgesetz festgeschrieben und vor fünf Jahren im Bundeskinderschutzgesetzes verankert. Es wird Zeit, sie nachhaltig umzusetzen. Wenn wir in Deutschland in die Verwirklichung von Kinderschutz und Kinderrechten investieren, haben wir unser Geld gut angelegt. Wir haben so eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft junger Menschen getätigt – und damit in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V.

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