Kinderschutz

Deutsches Kinderhilfswerk: Flüchtlingskinder in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser schützen

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland einen besseren Schutz insbesondere von Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften an.

12.11.2015

"Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Bemühungen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich für entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Flüchtlingskindern ausgesprochen hat. Es ist ein Skandal, dass das Bundeskabinett die Abstimmung darüber bereits zweimal verschoben hat. Auch wenn die Situation in vielen Kommunen derzeit schwierig ist, muss der Kinderschutz in allen Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, in denen sich Kinder aufhalten, gewährleistet sein. Wir brauchen wirksame Standards zum Schutz vor sexuellen Übergriffen und Gewalt, entsprechend den Vorschriften, die auch für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten. Deshalb spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür aus, Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Kinder leben, betriebserlaubnispflichtig nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz zu machen. Dazu gehören zum Beispiel erweiterte Führungszeugnisse für Betreuerinnen und Betreuer", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, angesichts der heutigen Debatte (12.11.2015) im Deutschen Bundestag über besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.

"In Gemeinschaftsunterkünften sind Flüchtlingskinder besonders gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Durch wirksame Schutzkonzepte kann es potentiellen Täterinnen und Tätern erschwert oder bestenfalls unmöglich gemacht werden, sich den oft traumatisierten und psychisch instabilen Kindern zu nähern und durch den Aufbau von Vertrauen die Grundlage für Übergriffe zu schaffen. Schutzkonzepte müssen sowohl das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick nehmen. Mit einbezogen werden müssen zudem aber auch Betreuende sowie Patinnen und Paten, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder Freizeitaktivitäten anbieten", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind verstärkte Bemühungen in den Kommunen notwendig, damit Kinder nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen. Die Wohn- und Lebenssituation in Sammelunterkünften birgt für Kinder gesundheitsgefährdende Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können. Insbesondere die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe führen dazu, dass Kinder ihre elementaren Bedürfnisse nicht ausleben können und in ihrem Spiel- und Bewegungsdrang, ihrer Lernfähigkeit und in ihren Wahrnehmungs- und Erlebnismöglichkeiten eingeschränkt werden. Die Wohn- und Lebensbedingungen in Gemeinschaftsunterkünften fordern Kindern Anpassungsleistungen ab, die sie häufig überfordern und sie in ihrer psycho-sozialen Entwicklung stark gefährden.

Redaktion: Uwe Kamp

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