Kinderschutz
Deutscher Kinderschutzbund fordert die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
Am 20. November 2009 werden die Kinderrechte 20 Jahre. 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Verein-ten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte - auf Entwicklung, Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung.
18.11.2009
Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten. Alle Staaten mit Ausnahme der USA und Somalias haben die Konvention ratifiziert, aber noch lange nicht sind die Kinderrechte Realität. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert daher die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.
Dabei handele es sich keineswegs um "Symbolpolitik", betont der Präsident des DKSB, Heinz Hilgers. Nach einer Aufnahme ins Grundgesetz erwarte der DKSB weitere Gesetze zur Stärkung der Kinderrechte. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wäre zunächst ein wichtiges Signal, so Hilgers. Aber es wäre auch der Auftrag, alle einfachen Gesetze darauf zu überprüfen, ob sie dem Recht des Kindes auf soziale Sicherheit, auf Bildung und auf Partizipation gerecht werden. Mit sofortiger Wirkung hätten Rechtssprechung und Verwaltung die entsprechenden Gesetze verfassungskonform auszulegen. Das bedeutet z.B. dass Kindertagesstätten und Spielplätze nicht mehr aus Wohngebieten verbannt werden könnten.
Richter hätten anders abzuwägen, wenn die Kinderrechte im Grundgesetz stünden - nämlich im Zweifel zugunsten unserer Kinder. „Viele berufen sich darauf, Kinder seien ja durch die allgemeinen Menschenrechte geschützt. Das reicht aber nicht aus. Kinder brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte - weil sie mehr sind als kleine Erwachsene“ so Heinz Hilgers
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
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