Kinderschutz
Deutlich weniger Verfahren zur Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg eingeleitet
19.651 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg im Jahr 2017 durch. Davon waren 13.014 Berliner und 6.637 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. Das waren in Berlin 16 Prozent und in Brandenburg 14 Prozent weniger als im Vorjahr, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.
05.07.2018
Berlin
Eine akute Gefährdung wurde in Berlin bei 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen festgestellt. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 26 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden. In 27 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 27 Prozent der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.
54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 18 Prozent körperliche und 25 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.
Brandenburg
Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, zeigte sich im Land Brandenburg ein anderes Bild: Hier führte nur jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse. Bei 18 Prozent der Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 17 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 31 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf. In 34 Prozent der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung ermittelt.
In fast der Hälfte (1.630) der Brandenburger Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, sind die Kinder und Jugendliche durch Vernachlässigung gefährdet. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 476 bzw. 612 Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 110 Fälle.
Wer informiert das Jugendamt?
Häufig informierten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft das Jugendamt (BE: 28 Prozent, BB: 17 Prozent). Auch anonyme Anzeigen gingen ein (BE: 7 Prozent, BB: 17 Prozent). Über Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 10 Prozent und in Brandenburg 13 Prozent der Verfahren initiiert. In 19 Prozent der Berliner und in 11 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 9 Prozent der Berliner und 10 Prozent der Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.
Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes sechste und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 1.398 Fälle in Berlin und 613 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung, sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
621 Berliner und 374 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 890 Fällen in Berlin und 444 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.
Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 10 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 03.07.2018
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