Kinderschutz

DBSH bezieht Stellung zu aktueller Kinderschutz-Debatte

Allgemeine Soziale Dienste (ASD) und andere Akteure müssen sich im Fall Yagmur für Fehlentscheidungen verantworten. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) möchte das System Kinderschutz insgesamt und mit Nachwirkung auf den Prüfstand gestellt wissen.

20.02.2014

Der Deutsche Berufsverband für soziale Arbeit (DBSH) fordert folgende Maßnahmen zur Aufarbeitung der aktuellen Fälle von Kindeswohlgefährdung und Sicherstellung sowie Weiterentwicklung kinderschutzförderlicher Strukturen:

  • Fachliche Aufarbeitung des tragischen Todesfalls Yagmurs durch ein Gremium von Experten und unter Beteiligung aller involvierten Akteure mit dem Ziel des Verstehens und Nutzbarmachung der gemachten Fehlern. Aufklärung bedeutet auch das Betrachten der Rahmenbedingungen, unabhängig vom Einzelfall.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Institutionen wie Jugendämtern und Familiengerichten
  • Diskretion seitens der Medien und der Öffentlichkeit. Rollende Köpfe erhöhen keinen Kinderschutz.
  • Fallzahlbegrenzung auf 28 Fälle pro Fachkraft im ASD.
  • Stärkung von Mitarbeitern in ihrer Fachlichkeit. Das heißt Anpassung von Richtlinien und Dokumentationssystemen auf ein sinnvolles und hilfreiches Maß und Stärkung von Methodenkenntnissen und Identifikation mit der eigenen Rolle.
  • Festschreibung von Kinderrechten in der Verfassung als gleichberechtigt und schützenswert gegenüber den Interessen von Eltern.
  • Deutliches Bemühen seitens der Politik und Behördenleitungen, das Image des ASDs in der Öffentlichkeit zu stärken.

<link http: dbsh-hamburg.de kinderschutz-eine-sau-wird-durchs-dorf-getrieben external-link-new-window external link in new>Die ausführliche Stellungnahme des DBSH.

Quelle: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit vom 17.02.2014

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