Kinderschutz
BW: Land und Kommunen unterzeichnen Kinderschutzkonzept
Das Land Baden-Württemberg und der Kommunalverband für Jugend und Soziales haben ein gemeinsames Konzept für die Stärkung des Kinderschutzes unterzeichnet. Ziel ist es, die baden-württembergischen Jugendämter dabei zu unterstützen, ihre Verfahren zum Kinderschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln.
19.12.2017
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha und der Direktor des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS), Roland Klinger, haben ein gemeinsames Konzept für die Stärkung des Kinderschutzes im Land unterzeichnet.
Minister Lucha sagte: „Trotz der enormen Anstrengungen aller, die mit Kindern arbeiten und versuchen, sie zu schützen, gibt es immer wieder Fälle, in denen Kinder vernachlässigt und misshandelt werden. Diese Fälle erschüttern uns tief. Auch wenn wir nie hundertprozentige Sicherheit erlangen werden, ist jeder Fall ein Fall zu viel. Deshalb wollen wir die Jugendämter darin unterstützen, ihre Standards und Verfahren kontinuierlich weiterzuentwickeln.“
Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch
Der bestmögliche Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch sei eine der wichtigsten und zugleich anspruchsvollsten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. „Wir wollen alles in unserer Macht Stehende tun, um das Risiko tragischer Verläufe so gering wie möglich zu halten. Mit der neuen Konzeption können wir gemeinsam mit den Jugendämtern die hohen Qualitätsstandards noch weiter verbessern. Ich bin sehr dankbar, dass die Jugendämter im Land bereits signalisiert haben, dass sie das Konzept aktiv mitgestalten und umsetzen wollen“, so Lucha.
Prof. Roland Klinger: „Im Konzept werden Praxiserfahrung und wissenschaftliche Erkenntnis zusammengeführt. Es bietet den Jugendämtern Angebote zur passgenauen Qualitätsentwicklung und Weiterqualifizierung der Mitarbeiter beim Kinderschutz.“
Neues Konzept aus vier Bausteinen
Das neue Kinderschutzkonzept, in das auch die umfangreichen Gutachten und Abschlussberichte der aufgearbeiteten Fälle aus der Vergangenheit eingeflossen sind, besteht aus vier Bausteinen:
- Für die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter fanden im November in Stuttgart und Karlsruhe zwei Regionalkonferenzen statt. Die Teilnehmenden arbeiteten dabei die aktuellen Herausforderungen und Handlungsbedarfe bei den Kinderschutzverfahren in Baden-Württemberg heraus.
- Für die festgestellten Herausforderungen und Handlungsbedarfe wird eine Arbeitsgruppe aus Praktikern und Wissenschaftlern im Laufe des kommenden Jahres praxisgerechte Lösungsvorschläge erarbeiten. So sollen als Arbeitshilfe unter anderem ein Frühwarnsystem (zum Beispiel ein „Ampelsystem“) sowie ein verbessertes Instrument zur Gefährdungseinschätzung (zum Beispiel fußend auf dem „Stuttgarter Kinderschutzbogen“ oder vergleichbaren Instrumenten anderer Jugendämter) entwickelt werden.
- Qualitätsentwicklung bei den Jugendämtern: Alle Jugendämter im Land bekommen das Angebot, ihre Strukturen und Prozesse im Kinderschutz mithilfe eines wissenschaftlichen Expertenteams vor Ort zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.
- Das bestehende zentrale KVJS-Fortbildungsangebot zum Thema Kinderschutz speziell für Fachkräfte der Sozialen Dienste wird ausgebaut und weiterentwickelt.
Kinderschutz auch auf Bundesebene stärken
Minister Lucha kündigte am Rande der Unterzeichnung zudem an, dass das Land sich auch auf Bundesebene weiterhin stark dafür einsetzen werde, die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kinderschutz zu verbessern. Die Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) stehe nach wie vor auf der bundespolitischen Agenda.
Weitere Informationen
Die 46 Jugendämter bei den Stadt- und Landkreisen leiten Kinderschutzverfahren ein, wenn Anhaltspunkte für die Misshandlung, Vernachlässigung oder den Missbrauch eines Kindes bekannt werden. Dieser Schutzauftrag der Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung ist im SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe geregelt. Die Aufgabe erfüllen die Jugendämter im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Unterstützung erhalten sie vom beim KVJS angesiedelten Landesjugendamt sowie vom Ministerium für Soziales und Integration.
Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 18.12.2017
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