Kinderschutz

Bundesweites Interesse an Mecklenburg-Vorpommerns Modellprojekt zur Psychosozialen Prozessbegleitung wächst

Mit dem Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung" setzt sich Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerium dafür ein, dass kindlichen, jugendlichen und heranwachsenden Opfern von Gewalttaten fachliche Unterstützung vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung kostenfrei gewährt wird.

24.06.2011

"Kinder und Jugendliche bedürfen der besonderen Fürsorge des Staates – gerade der Justiz, um die besondere Situation, die zusätzlich zu dem erlittenen Leid mit dem Strafverfahren auf sie zukommt, ohne erneute Traumatisierung bestehen zu können", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin  Uta-Maria Kuder mit Blick auf das bundesweit einzigartige <link http: www.regierung-mv.de cms2 regierungsportal_prod regierungsportal de jm themen informationen_zum_opferschutz opferprojekte_der_justiz_in_mecklenburg-vorpommern modellprojekt_der_justiz_zur_psychosozialen_prozessbegleitung index.jsp _blank external-link-new-window>Modellprojekt. Das Projekt werde von zwei hochqualifizierten Sozialpädagoginnen im Land durchgeführt, die zusätzlich über knapp ein Jahr professionell durch das Institut für Opferschutz im Strafverfahren "RECHT WÜRDE HELFEN" im Bereich des Strafverfahrens geschult worden seien. "Gefördert wird die Prozessbegleitung bis zu 70 Stunden pro Fall! Viele Vertreter der unterschiedlichen Beratungsinstitutionen hier im Land begrüßen das Modellprojekt und sehen darin eine Ergänzung und Entlastung zur eigenen Beratungstätigkeit", so Kuder.

"Das bundesweit einzige Modellprojekt hat sich über unsere Landesgrenzen hinaus inzwischen herumgesprochen", begrüßt Ministerin Kuder, "Nachdem meine Projektleiterin im März diesen Jahres auf Einladung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz das Projekt Vertretern der Justiz und der Opferberatungslandschaft in Koblenz und Zweibrücken vorgestellt hat, präsentiert sie es heute auf dem 5. Nationalen Vernetzungstreffen Sozialpädagogischer Prozessbegleiterinnen für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren, zu dem das Justizministerium in Saarland und das Institut für Opferschutz im Strafverfahren, RECHT WÜRDE HELFEN, eingeladen hat. Ein Stein ist ins Wasser geworfen und zieht seine Kreise – und bringt uns hoffentlich meinem Ziel näher: Ich wünsche mir für die Bundesrepublik, dass – wie in Österreich – ein gesetzlicher Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung für alle Opfer von Gewaltstraftaten besteht. Wir sind mit unserem Modellprojekt auf dem richtigen Weg!"

Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

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