Kinderschutz
Gesetzesentwurf des Bundesrats: Mehr Geld für Frühe Hilfen gefordert
Nach dem Willen der Länder soll der Bund seine Finanzmittel für die Bundesinitiative Frühe Hilfen in diesem Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro anheben und in den Folgejahren an die Entwicklung der Geburtenrate und des Verbraucherpreisindexes anpassen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KGG) hervor.
12.02.2020
Der Bundesrat begründet seine Gesetzesinitiative unter anderem mit dem Anstieg der Geburtenrate um 16,9 Prozent (seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) zum 1. Januar 2012 um mehr als 200.000) und dem Anstieg der Tariflöhne um über zehn Prozent sowie dem erhöhten Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen aufgrund der Häufung von psychischen Belastungen und Erkrankungen von Eltern.
Die Länderkammer weist in ihrem Gesetzentwurf zudem darauf hin, dass die Bundesmittel trotz der gestiegenen Anforderungen an die Frühen Hilfen seit 2014 unverändert bei 51 Millionen Euro liegen. Obwohl die Konferenz der Jugend- und Familienminister und die Konferenz der Gesundheitsminister wiederholt eine Erhöhung und Dynamisierung des finanziellen Anteils des Bundes gefordert habe, sei die Bundesregierung dem nicht nachgekommen.
Weiterführende Informationen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des KGG sind dem Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache19/17036, PDF 519 KB) zu entnehmen.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 162 vom 11.02.2020
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