Kinderschutz

Bremische Bürgerschaft beschließt Obduktionspflicht bei Kindern

In Bremen wird eine Obduktionspflicht bei Kindern unter sechs Jahren eingeführt. Mit großer Mehrheit hat die Bremische Bürgerschaft den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Danach sollen die Leichen von Kindern bis zu diesem Alter grundsätzlich gerichtsmedizinisch untersucht werden, wenn die Todesursache nicht eindeutig feststeht.

27.01.2011

Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) bezeichnete die bundesweit einmalige Obduktionspflicht als Maßnahme für mehr Kinderschutz. Jedes zweite Tötungsdelikt, so schätzt man, bleibt an kleinen Kindern unentdeckt. Rosenkötter führte aus, dass sich der Tod durch ein Schütteltrauma infolge von Misshandlung aber nur durch eine Obduktion feststellen lasse. Dies sei auch der richtige Weg, um Geschwister von toten Kindern vor etwaigen Misshandlungen zu schützen. Die meisten Abgeordneten in der Bremer Bürgerschaft teilen diese Ansicht. Nach der ersten Lesung im Sommer 2010 war der Gesetzentwurf noch sehr umstritten. Der Rechtsausschuss hatte deshalb monatelang Ärzte, Kriminologen, Kirchenvertreter, Kinderschützer, Seelsorger und Eltern zu den Plänen angehört. Jetzt stimmten nur noch die vier Abgeordneten der FDP gegen das Gesetz. Zunächst soll die Obduktionspflicht für zwei Jahre gelten. In diesem Zeitraum sollen die Erfahrungen ausgewertet und geklärt werden, ob das Gesetz Wirkung zeigt.

Quelle: Radio Bremen vom 26. Januar 2011

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