Kinderschutz
Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt
Viele Eltern jüdischen und muslimischen Glaubens lassen ihre Söhne im Kindesalter beschneiden. Das wird nach dem Willen der Bundesregierung in Deutschland weiterhin straffrei möglich sein, solange die Beschneidung fachgerecht durchgeführt wird.
10.10.2012
Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht auf Erziehung. Sie können sämtliche Fragen entscheiden, die ihre Kinder betreffen. So auch eine Beschneidung des Sohnes nach Regeln der ärztlichen Kunst.
Vor diesem Hintergrund entschied sich die Bundesregierung, die Beschneidung von Jungen im elterlichen Sorgerecht zu regeln. Das Bundeskabinett beschloss den "Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes".
Schmerzbehandlung und Aufklärung
Eltern können in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird. Hierzu gehört vor allem eine angemessene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung.
Vor der Beschneidung sollen die Eltern umfassend aufgeklärt werden. Außerdem müssen die Eltern den Willen des Kindes berücksichtigen. Die Beschneidung darf nicht stattfinden, wenn dadurch das Wohl des Kindes gefährdet würde. So könnten beispielsweise gesundheitliche Risiken gegen den Eingriff sprechen.
Religiöse Motive der Eltern für eine Beschneidung ihrer Jungen sollen nicht erforscht werden. Eine Person, die von einer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen ist - wie etwa ein jüdischer Beschneider - darf in den ersten sechs Monaten nach der Geburt eine Beschneidung vornehmen. Voraussetzung dafür: Er muss entsprechend ausgebildet und wie ein Arzt befähigt sein.
Religiöses Leben in Deutschland möglich
Der Entwurf setzt ein Anliegen des Deutschen Bundestages in ein Gesetz um. Das Parlament hatte festgestellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen auch in Zukunft zulässig sein muss.
Damit stellt Deutschland erneut unter Beweis, dass es ein weltoffenes und tolerantes Land ist und bleibt. Juden und Muslime sind willkommen. Denn Religionsfreiheit und religiöse Toleranz sind tragende Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft.
Rechtsunsicherheit nach Urteil beseitigt
Im Mai hatte das Landgericht Köln die Auffassung vertreten, bei einer Beschneidung handele es sich trotz Einwilligung der Eltern um eine rechtswidrige Körperverletzung. Das Urteil hatte viele jüdische und muslimische Eltern verunsichert. Der Gesetzentwurf regelt nun die Ausübung uralter religiöser Bräuche in Deutschland und beseitigt die bestehende Rechtsunsicherheit.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beschränkt sich ausdrücklich auf die Beschneidung von Jungen. Die gelegentlich auch "Beschneidung" genannte Genitalverstümmelung von Mädchen bleibt in Deutschland verboten.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 10.10.2012
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