Kinderschutz
Bayern: Deutschlandweit einmalige Kinderschutzambulanz
24 Stunden am Tag können Ärzte und Jugendamtsmitarbeiter aus ganz Bayern die Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin online oder telefonisch kontaktieren - eine deutschlandweit einmalige Institution zum Schutz von Kindern. Die Rechtsmediziner untersuchen Kinder und Jugendliche kostenlos, dokumentieren Verletzungen und sichern Beweismittel.
22.11.2017
Sicherheit bei Zweifelsfällen von körperlicher oder sexueller Gewalt gegen Kinder
"Wenn Verletzungen von Kindern unklar sind, ist eine schnelle und vor allem richtige Einordnung das Gebot der Stunde. Eine schnellstmögliche Diagnose schafft Klarheit. Und sie entscheidet über das weitere Vorgehen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch", erklärte Bayerns Familienministerin Emilia Müller am 15. November anlässlich des Besuchs der Kinderschutzambulanz in München.
Weitere Förderung mit 1,7 Millionen Euro
Allein im Jahr 2016 hat die Kinderschutzambulanz 253 telefonische Beratungen, 52 Untersuchungen und 88 Bewertungen von zugesandten Bildern mit Verletzungen vorgenommen - das bedeutet: die Rechtsmediziner haben jeden Tag in mindestens einem Fall dazu beigetragen, Kinder zu schützen und mit ihrer Diagnose für Klarheit zu sorgen. "Die Arbeit der Kinderschutzambulanz kann man nicht hoch genug einschätzen. Der Freistaat wird sie deshalb auch in den nächsten vier Jahren mit über 1,7 Millionen Euro finanzieren", erklärte Müller.
Klare gesetzliche Regelungen gefordert
Anlässlich landesweiten Kinderschutzkonferenz gab es aber auch eine deutliche Mahnung der Ministerin Richtung Berlin: "Wir brauchen gesetzliche Klarheit für alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. In Bayern müssen Ärzte und Lehrer umgehend das Jugendamt über jede akute Kindeswohlgefährdung informieren. Das fordern wir auch auf Bundesebene. Kein Signal darf verloren gehen!"
Weitere Informationen sind zu finden unter: <link http: www.kinderschutz.bayern.de external-link-new-window zum kinderschutz in>www.kinderschutz.bayern.de
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 15.11.2017
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