Kinderschutz
Baden-Württemberg legt Broschüre 'Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt' neu auf
Opfer von häuslicher Gewalt brauchen besonderen staatlichen Schutz, denn Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache. „Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Das gilt auch zu Hause“, sagte Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter am vergangenen Freitag. „Häusliche Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht durch Ausreden wie Alkohol, Stress oder angebliche Provokationen.“
26.09.2011
In der jetzt aktualisierten und neu aufgelegten Broschüre „Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt“ finden Betroffene Informationen zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten bei häuslicher Gewalt. „Wer seine Rechte kennt, kann sich vor Gewalt besser schützen“, so die Ministerin. Die Broschüre sei zudem ein wichtiger Baustein der Aufklärungsarbeit, um das Problembewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen.
Altpeter sagte: „Die Opfer sind meistens Frauen. Die Zahlen zur häuslichen Gewalt sind deutlich und sie sind Besorgnis erregend.“ Im vergangenen Jahr verhängte die Polizei 2.530 Platzverweise. 7.353 Einsätze wegen häuslicher Gewalt verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik in Baden-Württemberg für 2010.
Das 2001 in Baden-Württemberg eingeführte Platzverweisverfahren bei Gewalt im häuslichen Bereich hat sich nach den Worten von Ministerin Altpeter in der Praxis bewährt. Als Wohnungsverweis wurde dieses Verfahren 2009 im Polizeigesetz Baden-Württemberg verankert. „Der Wohnungsverweis ist eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme. Den Opfern kann nicht zugemutet werden, selbst für ihren Schutz zu sorgen“, so Altpeter. Den Tätern werde durch diese Maßnahme gezeigt, dass Gewalt kein Mittel zur Konfliktlösung ist.
Der Begriff „häusliche Gewalt“ umfasst alle Formen der körperlichen, sexuellen und seelischen Gewalt, die zwischen Menschen stattfindet, die in einem Haushalt zusammen leben, in einer nahen Beziehung zueinander stehen oder gestanden haben. Darunter fallen nicht nur Gewalttaten in einer Paarbeziehung oder nach einer Trennung. Es geht auch um Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern und Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen.
Die Broschüre, die auch an Polizeidienststellen verteilt wird, kann kostenlos angefordert werden beim Sozialministerium, Broschürenstelle, Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart
(Fax: 0711/ 123-3999, E-mail: <link http: _blank external-link-new-window external link in new>poststelle@sm.bwl.de) oder über das Internet unter: <link http: www.sozialministerium-bw.de _blank external-link-new-window external link in new>www.sozialministerium-bw.de.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
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