Kinderschutz

AWO kritisiert Ausgrenzung von Flüchtlingskindern

20 Jahre nach der Unterzeichnung der UN Kinderrechtskonvention am 20.November 1989 fordert die AWO die neue Bundesregierung auf, umgehend ihre Koalitionsvereinbarung zu verwirklichen und den Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention endlich zurückzunehmen

20.11.2009

Dabei geht es insbesondere auch um die rund 8000 Kinder, die hierzulande auf ihre Entscheidung im Asylverfahren warten. Etwa 30 000 Minderjährige sind in Deutschland lediglich "geduldet". Fachkreise schätzen, dass bis zu 6000 Kinder als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern in Deutschland leben.

In den vergangenen Jahren ist weltweit viel für das Wohl der Kinder erreicht worden und auch in der Bundesrepublik Deutschland hat sich ein Bewusstsein für Kinder als Träger von eigenen, einklagbaren Rechten entwickelt. Auch die AWO fordert die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz.

In Ihrem Positionspapier „Flüchtlingskinder in Deutschland - Politischer und gesellschaftlicher Handlungsbedarf in dieser Legislaturperiode“, das die Arbeiterwohlfahrt zusammen mit anderen Verbänden heute veröffentlicht, weist AWO daraufhin, dass Flüchtlingskinder, insbesondere die ohne Verwandte nach Deutschland einreisenden Kinder, von rechtlichem Schutz und Ansprüchen weitestgehend ausgeschlossen bleiben.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass Flüchtlingskinder und Kinder aufgrund eines fehlenden eindeutigen Aufenthaltsrechtes in Deutschland immer noch ausgegrenzt sind und ihnen Menschenrechte auf Bildung, Gesundheitliche Versorgung sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verweigert werden", betont AWO Chef Rainer Brückers. Behörden und Gerichte sind gehalten das Wohl des Kindes als Maßstab nicht nur für deutsche Kinder sondern für alle Kinder anzulegen.

Quelle: Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e.V.

 

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