Kinderschutz

Achte Sitzung des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“

Der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ hat sich am 01./02. Juli 2010 zu seiner achten Sitzung getroffen. Nachdem der Runde Tisch in seinem Zwischenbericht vom Januar dieses Jahres bereits Leid und Unrecht in der damaligen Heimerziehung gesehen und anerkannt hat, stand eine umfassende Betrachtung des Unrechts aus pädagogischer und rechtlicher Sicht im Mittelpunkt dieser achten Sitzung.

02.07.2010

Dabei wurde deutlich, dass es in der Heimerziehung der frühen Bundesrepublik zu zahlreichen Rechtsverstößen gekommen ist, die nach heutiger und oft auch nach damaliger Rechtslage und deren Auslegung nicht mit dem Gesetz vereinbar waren. Dies gilt auch und insbesondere für elementare Grundsätze der Verfassung wie das Rechtsstaatsprinzip, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Recht auf persönliche Freiheit und körperliche Integrität. Aus pädagogischer Sicht stand die Praxis der Heimerziehung vielfach im Widerspruch zu damaligen fachlichen Überzeugungen. Zwar kann nicht davon gesprochen werden, dass die Heimerziehung generell Unrecht war oder Unrecht zwingend nach sich zog. Es zeigt sich aber, dass Unrecht vielfach begünstigt, zugelassen und nur unzureichend unterbunden wurde.

Die in der achten Sitzung diskutierten Expertisen zu rechtlichen Fragen und zu den Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre sowie die Expertise „Was hilft ehemaligen Heimkindern bei der Bewältigung ihrer komplexen Traumatisierung?“ sind unter dem unten beigefügten Hyperlink abrufbar.

Der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ ist auf Anregung des Deutschen Bundestages im Februar letzten Jahres zusammengekommen und arbeitet bis Ende 2010 die bundesrepublikanische Heimerziehung der 50er und 60er Jahre auf.

Der im Januar 2010 veröffentliche Zwischenbericht ist abrufbar unter: http://www.rundertisch-heimerziehung.de/downloads.htm

 

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