Kinderschutz

Kindeswohlgefährdung: 8.900 Gefährdungseinschätzungen in Hessen 2015

2015 wurden in Hessen gut 8.900 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 8 Prozent mehr als im Jahr 2014.

17.08.2016

Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde bei 16 Prozent (1.400 Fälle) eine akute und bei 13 Prozent (1.160 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 71 Prozent der Fälle lag keine Kindeswohlgefährdung vor – bei der Hälfte dieser Fälle bestand dennoch ein Hilfebedarf.

Über die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen betrafen Kinder unter sieben Jahren

Bezogen auf die Bevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe wurden für 89 (2014: 83) von 10.000 Einwohnern im Alter von unter 18 Jahren eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Jüngere Kinder waren häufiger betroffen als ältere: Für die unter Dreijährigen lag diese Quote bei 141 (2014: 189), bei den Drei- bis unter Sechsjährigen bei 116 (2014: 110), bei den Sechs- bis unter Zehnjährigen bei 88 (2014: 84) und bei den Zehn- bis unter 18-jährigen bei 62 (2014: 56).

Bei drei von zehn Fällen der Einschätzungen lag eine Gefährdung des Kindeswohls vor

Von den 2.560 Fällen, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war mit 56 Prozent (1445 Fälle) die Vernachlässigung die am häufigsten genannte Art, gefolgt von psychischen Misshandlungen mit 33 Prozent (851) und den körperlichen Misshandlungen mit 29 Prozent (734). Anzeichen von sexueller Gewalt spielten mit 5 Prozent (134) eine untergeordnete Rolle. Bei den akuten Kindeswohlgefährdungen spielten die körperlichen Misshandlungen mit 34 Prozent eine höhere Rolle als bei der latenten Gefährdung (23 Prozent). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Von den 1.400 Fällen der akuten Kindeswohlgefährdung waren in etwa gleich viele Mädchen und Jungen betroffen. Unterschiede bei den Geschlechtern gab es allerdings bei der Art der Kindeswohlgefährdung: Jungen wurden öfter vernachlässigt als Mädchen. Bei den Mädchen gab es hingegen häufiger Fälle psychischer Misshandlung und sexueller Gewalt.

Als Folge der akuten Kindeswohlgefährdung wurden junge Menschen in knapp 45 Prozent der 1.400 Fälle im Jahr 2015 in Obhut, d. h. aus der Familie, genommen. Weitere Hilfsmaßnahmen waren in knapp 38 Prozent der Fälle die Einschaltung des Familiengerichts, in 26 Prozent eine erstmalige Gewährung von Hilfe zur Erziehung und in 19 Prozent die Fortführung der bisherigen Hilfe. In 20 Prozent der Fälle wurde eine andere Hilfe eingeleitet und in knapp 6 Prozent wurde keine Hilfe neu eingeleitet. Mehrfachnennungen waren möglich.

Familienverhältnisse spielen große Rolle

Die Konstellation der Familienverhältnisse spielte für die Gefährdungseinschätzungen eine große Rolle. Bei mehr als der Hälfte der Einschätzungen lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner.

Häufig erfolgte die Initiative zur Gefährdungseinschätzung durch die Polizei, das Gericht und die Staatsanwaltschaft (20 Prozent) oder Nachbarn (13 Prozent). Auch die Initiative von Ärzten und anonymen Anzeigen (jeweils 10 Prozent) sowie Anzeigen durch die Schule (8 Prozent) führten zu einer Gefährdungseinschätzung. Eltern bzw. Personenberechtigte wurden in 7 Prozent tätig. Andere Institutionen oder Personen, auf deren Initiative die Gefährdungseinschätzung erfolgte, spielten mit jeweils unter 6 Prozent eine untergeordnete Rolle.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 10.08.2016

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