Kinderschutz

17. Richtertagung zum Thema internationale Kindesentführung

Familien werden immer internationaler. Wenn innerfamiliäre Konflikte auftreten und ein Elternteil das Kind oder die Kinder gegen den Willen des anderen (mit-)sorgeberechtigten Elternteils in ein anderes Land entführt, können Anträge auf Rückführung über das Bundesamt für Justiz (BfJ) gestellt werden. Die im Zusammenhang mit internationalen Kindschaftskonflikten auftretenden fachlichen Fragen diskutieren die beteiligten Familienrichter regelmäßig.

21.10.2015

Kinderschutz/ Recht

Zuständigkeiten für die Rückführung bei Internationaler Kindesentführung

Das Bundesamt für Justiz ist Zentrale Behörde nach verschiedenen Übereinkommen im internationalen Familienrecht und wirkt in dieser Funktion auf die Rückführung entführter Kinder hin. Zweimal jährlich findet –organisiert durch das Bundesamt für Justiz – ein Erfahrungsaustausch für die Richterinnen und Richter der 22 spezialisierten Familiengerichte nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG) statt. Sie sind für die Entscheidungen über eine Rückführung bei internationaler Kindesentführung aus dem Ausland nach Deutschland zuständig. Ziel dieser Tagungen ist der Austausch über die rechtlichen Rahmenbedingungen und daran orientierte Lösungen für die Praxis der Gerichte.

Psychologische Auswirkungen von Kindesentführungen und Kindesrückführungen

Rund zwanzig Vertreterinnen und Vertreter der spezialisierten Familiengerichte trafen sich in der Bischöflichen Akademie in Aachen und diskutierten über Fragen der Anwendung und Auslegung der nationalen, supranationalen und internationalen Rechtsgrundlagen. Im Mittelpunkt stand das Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ), aber auch zentrale Fragen der Brüssel II a-Verordnung, des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ) und des IntFamRVG wurden besprochen. Zum diesjährigen Schwerpunktthema Artikel 13 Abs. 1 Buchst. b) HKÜ und den psychologischen Auswirkungen von Kindesentführungen und Kindesrückführungen auf die betroffenen Kinder trugen Dr. Costanza Honorati, Professorin an der Universität Mailand-Bicocca, und Dr. Heide Simoni, Institutsleiterin des Marie Meierhofer-Instituts für das Kind Zürich, vor.

Servicemöglichkeiten in internationalen Kindschaftskonflikten

Außerdem berichteten das BfJ in seinen Funktionen als Zentrale Behörde und als Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz (EJN), Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen MiKK e.V. (Mediation bei internationalen Kindschaftskonflikten) und ZAnK (Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte) sowie die Tagungsleiterin, Richterin Martina Erb-Klünemann, in ihrer Rolle als Verbindungsrichterin im internationalen Haager Richternetzwerk und im Europäischen Justiziellen Netz gemeinsam über die Servicemöglichkeiten in internationalen Kindschaftskonflikten. 

Gesellschaftliche, kulturelle und rechtliche Rahmenbedingungen in Fällen internationaler Kindesentführung

Die erneute Teilnahme von vielen Richterinnen und Richtern, die regelmäßig zu der Tagung anreisen, zeigt, wie wichtig der Erfahrungsaustausch auch Jahre nach dem Inkrafttreten der zentralen Rechtsgrundlagen bleibt. Denn die gesellschaftlichen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Fällen internationaler Kindesentführung unterliegen stetem Wandel. Die nächsten Richtertagungen des BfJ finden vom 20. bis 22. April 2016 in Königswinter und vom 28. bis 30. September 2016 in Würzburg statt.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 29.09.2015

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