Flucht und Migration

Worte helfen Frauen – Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen

Das durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ins Leben gerufene Projekt "Worte helfen Frauen" stellt Gelder für Gewaltberatungsstellen, Frauenhäusern und Schwangerschaftsberatungsstellen in Niedersachsen zur Verfügung.

30.08.2016

Den Akteuren wird auf diese Weise ermöglicht, für die Übersetzungsleistungen bei Beratungsgespräche mit geflüchteten Frauen finanziell unterstützt zu werden. Bei dem Verein "Gleichberechtigung und Vernetzung" aus Niedersachsen, der mit der Durchführung des Projekts beauftragt ist, können Übersetzer und Übersetzerinnen ihre Aufwandsentschädigungen abrechnen. Einer staatlich anerkannten Prüfung der übersetzenden Person bedarf es nicht.

"Worte helfen Frauen"

Weibliche Flüchtlinge sind in besonderem Maße gefährdet, Opfer von sexueller Ausbeutung und Gewalt zu werden. Aus Gewalterfahrungen in der Partnerschaft, Vergewaltigungen und anderen erlebten Gewaltformen wächst das Bedürfnis nach Beratungsgesprächen von geflüchteten Frauen an. Neben den sexuellen Übergriffen können ebenfalls die Umstände der Flucht, und möglicherweise auch die in den Unterkünften, eine sichere Empfängnisverhütung behindern und zu einer ungewollten Schwangerschaft führen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Inanspruchnahme von Schwangerenberatungsstellen erhöhen wird. Den Gewaltberatungsstellen, Frauen- und Mädchenhäusern sowie den anerkannten Schwangerenberatungsstellen, die vom Land Niedersachsen gefördert werden, stehen keine Mittel zur Verfügung, Übersetzungsleistungen anzubieten. Um diesen Bedarf nach finanzieller Unterstützung zu decken, hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung das Projekt "Worte helfen Frauen. Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen" ins Leben gerufen.

Das Projekt

Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. wurde mit der Durchführung des Projekts "Worte helfen Frauen" beauftragt. Gewaltberatungs- und Schwangerenberatungsstellen können für die Gespräche mit Flüchtlingsfrauen und -mädchen Übersetzerinnen und Übersetzer hinzuziehen und deren Aufwandsentschädigung bei Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. abrechnen. Das Projekt läuft zunächst bis Ende 2016.

Die Zielgruppe

Zielgruppe sind Flüchtlingsfrauen und -mädchen, die sich seit maximal dem 01.01.2015 in Deutschland befinden und entweder in einer niedersächsischen Landesaufnahmeeinrichtung, einer Notunterkunft des Landes oder der Kommunen wohnhaft sind. Auch alleinreisende Frauen, die aus Sicherheitsgründen anderweitig untergebracht wurden, gehören selbstverständlich zur Zielgruppe. Des Weiteren können Übersetzungsleistungen in Anspruch genommen werden, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, beziehungsweise nach Abschluss des Asylverfahrens nach dem SGB II, bezogen werden. Flüchtlingsfrauen im SGB II-Bezug können zunächst auch im Laufe eines weiteren Jahres Übersetzungsleistungen erhalten.

Die Übersetzungsleistungen stehen all denen zur Verfügung, die aufgrund von sexuellen Übergriffen, Gewalterfahrungen, kulturell bedingten Verstümmelungen oder ähnlichen traumatischen Erlebnissen eine Beratungsstelle aufsuchen wollen, beziehungsweise ein Gespräch in einer Schwangerenberatungsstelle benötigen.

Beratungsstellen

Abrechnungen können von Gewaltberatungsstellen und anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen eingereicht werden, die vom Land gefördert werden. Darunter fallen:

  • Frauen- und Mädchenhäuser
  • Beratungs- und Interventionsstellen
  • Gewaltberatungsstellen
  • Schwangerenberatungsstellen
  • Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Abrechnung

Für eine schnelle und einfache Abrechnung stehen Quittungs- und Abrechnungsformulare zum Download bereit. Die Beratungsstellen, oder teilweise deren Trägerorganisationen (je nach Absprache bei pro familia, donum vitae, der AWO und Stellen der evangelischen und katholischen Kirche), reichen diese ausgefüllt, jeweils bis zum 15. des auf den Beratungstermin folgenden Monats, bei Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. ein. Die Auszahlung erfolgt dann spätestens zum 15. des darauffolgenden Monats.

Übersetzerinnen und Übersetzer

Für die übersetzungsleistende Person gilt: Es muss keine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt sein. Die Übersetzerinnen und Übersetzer müssen in beiden Sprachen ein angemessenes Sprachniveau vorweisen. Interkulturelle Kompetenzen und eine Gendersensibilität sind obligatorisch. Über die Eignung der Übersetzerinnen und Übersetzer entscheidet letztlich die Beratungsstelle.

Eine Übersetzungsleistung zu erbringen bedeutet, das Gesagte einer anderen Person ohne Einschränkungen und eigene Interpretationen wiederzugeben.

Weitere Informationen

<link http: www.vernetzungsstelle.de doc external-link-new-window zu häufig gestellte>FAQs zu "Worte helfen Frauen"

<link http: www.vernetzungsstelle.de external-link-new-window zum>Gleichberechtigung und Vernetzung e.V.

Quelle: Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte c/o Gleichberechtigung und Vernetzung e.V.

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