Flucht und Migration

Woche der Wahrheit für das Wohl von Flüchtlingskindern

Anlässlich der Bundestagsdebatte zum Familiennachzug und zu den geplanten Ankerzentren erneuert terre des hommes seine Kritik an den geplanten Neuregelungen. In einem offenen Brief hatte das Kinderhilfswerk gemeinsam mit 23 anderen Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen dazu aufgefordert, die Kinderrechte zu achten und an der Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen festzuhalten.

06.06.2018

Die Rechte von Flüchtlingskindern drohen durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung des Familiennachzugs und die Pläne zur Etablierung von Ankerzentren weiter beschränkt zu werden. Am Mittwoch (06.06.2018) befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Familiennachzug, dann geht es auf der Konferenz der Innenminister um die Etablierung von sogenannten Ankerzentren.

Familienleben ist nicht kontigentierbar 

„Wir stehen vor einer Woche der Wahrheit für das Wohl von Flüchtlingskindern“, sagte Thomas Berthold, Kinderrechtsexperte von terre des hommes. „Für uns ist klar: Das Familienleben ist nicht kontingentierbar, der vorliegende Gesetzentwurf missachtet die Rechte von Kinder und ihren Familien. Und anstatt die Perspektive von Flüchtlingskindern durch Unterbringung in Ankerzentren zu beschränken, muss es darum gehen, ihre Chancen auf Integration und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.“ 
 
Um dieser Haltung Nachdruck zu verleihen, hat terre des hommes gemeinsam mit 23 weiteren Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem offenen Brief die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium aufgefordert, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten Ankerzentren zu berücksichtigen. 

Rechte und Wohl von Kindern berücksichtigen 

45 Prozent der 2017 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge waren Kinder und Jugendliche. Ihre Rechte müssen in allen Verfahren berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Besuch von Schulen und Kindergärten und die Bereitstellung von Unterkünften, in denen Kinder sicher und gesund aufwachsen können. Die geplante Unterbringung von unbegleitete minderjährige Flüchtlingen in Ankerzentren gemeinsam mit Erwachsenen widerspricht dem Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe. 

Weitere Informationen zum offenen Brief zur Wahrung der Kinderrechte und Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Altereinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen finden sich in einem weiteren Beitrag auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe. 

Eine aktuelle Berichterstattung zum Gesetzgebungsverfahren und der fachpolitischen Debatte findet sich außerdem Im Fokus Junge Flüchtlinge.  

Quelle: terre des hommes vom 05.06.2018 

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