Flucht und Migration

UNICEF stellt Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland vor

Wie geht Deutschland mit Flüchtlingskindern um? Wie sieht der rechtliche Rahmen für Flüchtlingskinder aus? Wie ist das Leben als Flüchtlingskind in Deutschland? UNICEF Deutschland veröffentlicht einen "Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland" und stellt wachsende Probleme für Flüchtlingskinder fest.

05.07.2016

Geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland leben über immer längere Zeiträume in einem nicht kindgerechten Umfeld. Ihre Rechte auf Schutz, Teilhabe, gesundheitliche Versorgung und Bildung werden oft monatelang nur eingeschränkt oder gar nicht gewahrt. Gleichzeitig wächst auch innerhalb der Gruppe der Flüchtlingskinder die Ungleichbehandlung – je nach Herkunftsland und angenommener Bleibeperspektive. Das stellt UNICEF Deutschland in einem heute veröffentlichten „Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland“ fest. UNICEF fordert, das Wohl der Kinder zum Maßstab aller sie betreffenden Entscheidungen zu machen.

Schon 2014 hatte UNICEF die starke Benachteiligung von Flüchtlingskindern und Defizite bei der Umsetzung ihrer Rechte in Deutschland festgestellt. Diese Defizite haben sich mit der so genannten „Flüchtlingskrise“ nochmals verschärft. Die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden und der enorme Einsatz der Zivilgesellschaft sorgen zwar dafür, dass eine Notversorgung sichergestellt ist. Auch ist die Situation je nach Bundesland, Kommune oder Einrichtung verschieden. Trotzdem geben viele Entwicklungen der vergangenen Monate aus Sicht von UNICEF Anlass zur Sorge:

  • Unterbringung: Die Zeitspanne, die Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in Not- und Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen müssen, hat sich deutlich verlängert: von ursprünglich maximal drei auf sechs Monate oder mehr. Dort sind die sanitären Bedingungen und die gesundheitliche Versorgung einschließlich psychosozialer Hilfe oftmals unzureichend. Privatsphäre und Rückzugsräume gibt es kaum. Es fehlen vielerorts Schutzkonzepte und Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, ebenso wie strukturierte Spiel- und Lernangebote.
  • Integration und Bildung: Mit der langen Verweildauer in Not- und Erstaufnahmeeinrichtungen verzögert sich meist auch die Integration der Kinder in Schulen und Kindergärten. Besonderen Anlass zur Sorge mit Blick auf Kinder geben die neu geschaffenen „Sondereinrichtungen“ für Menschen mit „schlechter Bleibeperspektive“. Erste Erfahrungen mit den bisher in Betrieb genommenen Einrichtungen zeigen, dass die Kinder weder zur Schule gehen noch andere strukturierte Bildungsangebote erhalten – trotz eines Aufenthalts von häufig sechs Monaten oder länger
  • Feststellung der Schutzbedürftigkeit: Besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder schwangere Frauen unter Geflüchteten werden nicht systematisch identifiziert. Ob und in welcher Form sie durch geeignete Maßnahmen geschützt und unterstützt werden, hängt oft vom Engagement Einzelner ab und unterliegt somit dem Zufall.
  • Kindeswohl im Asylverfahren: Schon bisher wurde das Kindeswohl in Asylverfahren nicht ausreichend berücksichtigt – so ist zum Beispiel die Anhörung von Minderjährigen über ihre eigenen Fluchtgründe lediglich optional. Die Feststellung von kinderspezifischen Gründen wie Flucht vor Zwangsrekrutierung, Kinderarbeit und Frühehen wird hierdurch erschwert. Dieser Umstand gilt umso mehr für die neu geschaffenen Asyl-Schnellverfahren. Dort scheint  eine gründliche Prüfung des Kindeswohls allein aus Zeitgründen schwer möglich.

Lagebericht zum Download

UNICEF-Lagebericht: <link http: www.b-umf.de images zur-situation-der-fluechtlingskinder-in-deutschland.pdf external-link-new-window>Zur Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland (PDF 1189KB)

Quelle: UNICEF vom 21.06.2016.

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