Jugendpolitik

UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes: Monitoring- und Beschwerdestelle einrichten

Der UN-Ausschuss mahnt die Bundesrepublik erneut an, eine unabhängige Monitoringstelle zur Einhaltung der Kinderrechte einzurichten, eine Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche zu schaffen und die Diskriminierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland zu beenden.

20.02.2014

Die National Coalition Deutschland, ein Netzwerk von mehr als hundert Verbänden und Organisationen, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland einsetzen, begrüßt die heute in Genf veröffentlichten Abschließenden Beobachtungen (Concluding Observations) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes.

In seinen Abschließenden Beobachtungen zum aktuellen Dialog mit der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Mitgliedstaaten, mahnt der UN-Ausschuss die Bundesrepublik erneut an, eine unabhängige Monitoringstelle zur Einhaltung der Kinderrechte einzurichten, eine Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche zu schaffen und die Diskriminierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland zu beenden.

„Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert. Nach Rücknahme der Vorbehalts-erklärung 2010 gilt die Konvention uneingeschränkt für alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen. Als Vertragsstaat hat sich Deutschland verpflichtet, die Konvention innerstaatlich umzusetzen. Wir unterstützen die Forderung nach Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Überwachung der Umsetzung der Kinderrechte“, so Claudia Kittel, Sprecherin der National Coalition Deutschland. „Hinsichtlich der geforderten Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche sehen wir das Problem jedoch eher im Fehlen gut nachvollziehbare Beschwerdeverfahren. Neben der Tatsache, dass immer noch viel zu wenig Kinder in Deutschland ihre Rechte kennen, fehlt es ihnen an Wissen darüber, an wen sich wenden können, wenn ihre Rechte verletzt werden.“

Die Mitglieder des UN-Ausschusses mahnen die Bundesregierung darüber hinaus an, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Lebensbedingungen von Flüchtlingskindern und asylsuchenden Kindern in Einklang mit den Prinzipien und Vorgaben der Konvention zu bringen.

„Als National Coalition hoffen wir nun, auf offene Ohren bei der Bundesregierung zu stoßen. Wir haben bereits Vorschläge zur Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle und effektiver Beschwerdeverfahren erarbeitet, teils mit tatkräftiger Unterstützung von Kindern und Jugendlichen selbst, wie zuletzt im Rahmen des - durch das Bundesfamilienministerium geförderten - Beteiligungsprojektes zum aktuellen UN-Dialog“, so Claudia Kittel.

Zum Hintergrund: Gemäß Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig berichten, wie sie mit der Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention vorankommen. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert. Als Vertragsstaat hat sich Deutschland damit verpflichtet, die Konvention innerstaatlich umzusetzen. Ende Januar hatte die Bundesregierung in Genf Gelegenheit, ihre Erfolge und Probleme bei der Umsetzung der Konvention zu diskutieren. Außerdem hat der UN-Ausschuss Kinder und Jugendlichen aus Deutschland angehört. Die National Coalition hat ihren so genannten Schattenbericht bereits 2010 veröffentlicht und wurde im Sommer 2013 vom UN-Ausschuss in Genf angehört. Ergebnis all dieser Beratungen sind die heute veröffentlichen Abschließenden Beobachtungen (Concluding Observations).

Quelle: Netzwerk der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. vom 05.02.2014

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