Flucht und Migration
Missbrauchsbeauftragter fordert Kinderschutz in Unterkünften für Geflüchtete
Im Rahmen des Fachtages „Risiken und Gefahren für das Kindeswohl in Unterkünften für geflüchtete Menschen – Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ am 18. September diskutierten Vertreter/-innen aus Politik, Wissenschaft, von Behörden und aus der Praxis Maßnahmen für flächendeckende und langfristige Schutzmechanismen in Flüchtlingsunterkünften.
23.09.2019
„Kinder umfassend in einer Unterkunft für geflüchtete Menschen zu schützen, ist dringend notwendig – und zwar ausnahmslos. Die neue gesetzliche Regelung zum Schutz von Frauen und weiteren schutzbedürftigen Personen ist ein sinnvoller Schritt, aber es gibt noch viel Handlungsbedarf. Neben verbindlichen Qualitätsstandards in Unterkünften ist vor allem die dezentrale Unterbringung von Kindern und ihrer Familien unser Hauptanliegen“, betont Susanna Krüger, Geschäftsführerin von Save the Children Deutschland, im Vorfeld des Fachtages „Risiken und Gefahren für das Kindeswohl in Unterkünften für geflüchtete Menschen – Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ am 18. September.
Initiiert wird die Veranstaltung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Save the Children Deutschland im Rahmen der Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften.
Risiken und Gefahren für das Kindeswohl in Unterkünften für Geflüchtete
Neben Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), und Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), kamen unter anderem Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis wie auch Vertreterinnen und Vertreter von Behörden zu Wort, um aus unterschiedlichen Perspektiven über Risiken und Gefahren für das Kindeswohl in Unterkünften für geflüchtete Menschen zu diskutieren und mögliche Wege für einen verbesserten Schutz von Kindern aufzuzeigen.
So kurz wie möglich und so sicher wie möglich
„Wir sind noch immer weit von einem flächendeckenden Schutz geflüchteter Kinder und Jugendlicher vor sexueller Gewalt entfernt,“ sagt der Unabhängige Beauftragte für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. „Familien mit Kindern gehören einfach nicht in Gemeinschaftsunterkünfte. Wenn dies organisatorisch unumgänglich ist, muss der Grundsatz gelten: so kurz wie möglich und so sicher wie möglich. In den Unterkünften muss Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt gewährleistet werden, beispielsweise durch geschultes Fachpersonal vor Ort. Die im Rahmen der „Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ entwickelten Mindeststandards für den Gewaltschutz in Einrichtungen sollten schnellstmöglich bundesweit umgesetzt werden.“
Langfristige Schutzmechanismen etablieren
Die besondere Relevanz des Fachtages zeigen zahlreiche Vorfälle in Unterkünften für geflüchtete Menschen, die dort noch immer nicht ausreichend vor Gewalt und Missbrauch geschützt sind. Um hier gegenzusteuern, braucht es einen Schulterschluss zwischen Bundesregierung, Landesregierungen und Betreibern von Unterkünften, um langfristige Schutzmechanismen auf der strukturellen Ebene als auch in der Praxis zu etablieren – und dies bundesweit. Denn es darf keinen Unterschied machen, an welchem Ort in Deutschland ein Kind untergebracht wird.
Länder in der Pflicht, Maßnahmen zu treffen
Staatssekretärin Juliane Seifert: „Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung, den Schutz von Kindern, Frauen und anderen schutzbedürftigen Personen in Unterkünften für geflüchtete Menschen zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt sich daher mit der Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften zusammen mit vielen Partnern weiterhin für den Gewaltschutz in Unterkünften ein. Mit der Regelung zum Schutz vulnerabler Personen wie beispielsweise Minderjährige, lesbische, schwule, bi-, trans- oder intersexuelle Personen, Opfer von Menschenhandel oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, in § 44 Abs. 2a Asylgesetz sind nun die Länder in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu treffen.“
Qualitätskriterien
Save the Children hat im Rahmen eines durch das BMFSFJ geförderten Projektes mit der Beratung zu Kinderschutzstandards in Unterkünften für geflüchtete Menschen in den vergangenen zwei Jahren bereits klare Qualitätskriterien definiert, die bundesweit eingehalten werden sollen, um ein angemessenes Schutzniveau zu garantieren. Dabei geht es unter anderem um standardisierte Verfahren bei Kindeswohlgefährdung, die Verankerung dieser Standards in Ausführungsvorschriften oder gesetzlichen Regelungen sowie der ausreichenden Weiterqualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Kinderschutz
Weiterführende Informationen sowie die Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften (PDF 1,4 MB) finden sich auf der Webseite des BMFSFJ.
Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 18.09.2019
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