BumF e.V. und JoG

Stellungnahme zum Koalitionsvertrag – „Bleiberecht statt Abschiebung?!“

Unter Rückbezug auf ihr gemeinsames Forderungspapier von November 2021 formulieren der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG) eine Einschätzung über einige der angekündigten Änderungen sowie Forderungen und Umsetzungsempfehlungen im Koalitionsvertrag.

24.02.2022

„Was die Rechte von geflüchteten und migrierten Menschen betrifft, gibt der Koalitionsvertrag Grund zum Optimismus ebenso wie zur Skepsis und lässt zudem vieles im Unklaren. Gerade im Hinblick auf die sogenannten Bleiberechtsreglungen wurden von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Expert*innen vielfach positive Änderungen hervorgehoben. Deren konkrete Umsetzung steht aktuell – mehr als zwei Monate nach Regierungsantritt – noch aus.“

Unter Rückbezug auf ihr gemeinsames Forderungspapier von November 2021 formulieren der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG) eine Einschätzung über einige der angekündigten Änderungen sowie Forderungen und Umsetzungsempfehlungen. Hierbei plädieren BumF und JoG, neben dem Verweis auf die ausführlichen Empfehlungen von Bündnispartner*innen, unter anderem für eine vollständige Abschaffung von Arbeitsverboten, eine generelle Streichung der Bestimmungen zur Straffälligkeit in Zusammenhang mit den Regelungen nach 25a AufenthG und für ein Aufbrechen bzw. eine Ausweitung der starren Kriterien, nach denen Jugendliche nach 25a AufenthG belegen können, „gut integriert“ zu sein.

Bleiberecht statt Abschiebung?!

Angesichts der im Koalitionsvertrag enthaltenen besorgniserregenden Formulierungen einer „Rückführungsoffensive“ und angesichts des fehlenden Bekenntnisses dazu, junge Menschen vor Abschiebungen zu schützen, bekräftigen BumF und JoG ihre Forderung, dass von Abschiebungen von Minderjährigen – auch im Familienverbund – und von Rückführungen in Kriegs- und Krisengebiete unbedingt abgesehen werden muss.

Im Einklang mit den Einschätzungen anderer zivilgesellschaftlicher Akteure, ordnen BumF und JoG einige angekündigte Änderungen bezüglich der Bleiberechtsregelungen als positiv und begrüßenswert ein und betonen die Notwendigkeit, diese schnell umzusetzen. Bis dahin müssen Vorgriffsregelungen geschaffen werden. So muss beispielsweise verhindert werden, dass jetzt noch Personen abgeschoben werden, die von den neuen Regelungen profitieren könnten und so Fakten geschaffen werden, die dem eigentlichen Sinne des Koalitionsvertrages entgegenstehen.

Quelle: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 22.02.2022

Redaktion: Kerstin Boller

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