Flucht und Migration

Staatsministerin Böhmer: "Rückkehrrecht für Opfer von Zwangsheirat ist ein wichtiges Signal: Wir lassen niemanden allein"

"Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zu Zwangsverheiratungen setzt ein deutliches Zeichen: Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die wir mit aller Entschiedenheit bekämpfen. Deshalb muss Zwangsheirat als ein eigener Straftatbestand unter Strafe gestellt werden. Zugleich ist der Gesetzentwurf das Signal in die Gesellschaft: Wir lassen niemanden allein!" Das erklärte Staatsministerin Maria Böhmer nach der Sitzung des Bundeskabinetts in Berlin am 27. Oktober 2010.

27.10.2010

Zuvor hatte das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Zwangsverheiratung als eigenen Straftatbestand behandelt. Wer eine Frau gegen ihren Willen verheiratet, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 5 Jahren rechnen.

"Zugleich wollen wir Mädchen helfen, die in Deutschland aufwachsen und zur Schule gehen: Wenn sie im Land ihrer Eltern zwangsverheiratet werden, wollen wir ihnen ein Rückkehrrecht nach Deutschland geben. Ich habe mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Rückkehrrecht auf bis zu 10 Jahre verlängert wird", betonte Böhmer.

"Die in Deutschland von Zwangsheirat bedrohten jungen Frauen befinden sich in einer emotional und sozial sehr angespannten Situation. Sie sehen sich gezwungen, zwischen ihrer Bindung an die Familie und ihrer Selbstbestimmung eine Wahl treffen zu müssen. Mädchen und junge Frauen, die sich gegen eine Zwangsverheiratung wehren, finden häufig in ihrem direkten Umfeld kein Gehör. Bereits bestehende Hilfsangebote erreichen die Opfer vielfach zu spät oder gar nicht. Umso wichtiger ist es, dass beispielsweise in den Schulen Warnsignale der Betroffenen stärker wahrgenommen werden", so Böhmer. Deshalb sollen Lehrkräfte durch einen speziellen Leitfaden im Umgang mit dem Thema Zwangsverheiratungen sensibilisiert werden. Vorgelegt hatte die Broschüre die Integrations-beauftragte gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz.

"Aufmerksame und sensibilisierte Lehrkräfte können möglicherweise erste Anzeichen für eine drohende Zwangsheirat frühzeitig erkennen und den Schülerinnen und Schülern adäquate Hilfe anbieten. Lehrerinnen und Lehrer sind Vertrauenspersonen und damit wichtige Ansprechpartner für von Zwangsheirat betroffene Jugendliche", erklärte Böhmer.

Der Leitfaden gibt Schulen und dem Schulpersonal konkrete Tipps und Handlungsempfehlungen. Weitere Informationen unter unten genanntem Hyperlink.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.10.2010

www.integrationsbeauftragte.de

 

Redaktion: Astrid Bache

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