Flucht und Migration

Sprachliche Förderung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund in Niedersachsen

Aufgrund nicht ausreichender Sprachkenntnisse stellt der Berufsschulunterricht für Auszubildende mit Migrationshintergrund oft zusätzliche Herausforderungen dar. Durch eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie der Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen der Bundesagentur für Arbeit sollen diese Menschen besser gefördert werden.

07.03.2019

Im Land Niedersachsen befinden sich zunehmend Auszubildende mit Migrationshintergrund in dualen Ausbildungsverhältnissen. Neben den Anforderungen aus den praktischen Inhalten, die in den Betrieben an die Auszubildenden gestellt werden, müssen sie dabei auch den schulischen Ausbildungsinhalten im Berufsschulunterricht folgen können. Hierbei bestehen für junge Menschen mit Migrationshintergrund oft zusätzliche Herausforderungen aufgrund von nicht ausreichenden Sprachkenntnissen. Mit der am 04.03.2019 unterzeichneten Rahmenvereinbarung zur Förderung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund zwischen dem Land Niedersachsen, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen der Bundesagentur für Arbeit wurde die verstärkte Förderung junger Menschen mit Migrationshintergrund vereinbart. Die Rahmenvereinbarung wurde bis 2023 geschlossen.

Dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen

Kultusminister Tonne erklärte: „Mit der Rahmenvereinbarung unterstützen wir einerseits Menschen mit Migrationshintergrund bei der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt und gleichzeitig auch die Ausbildungsbetriebe bei der Durchführung der Berufsausbildung. Auf diesem Wege leisten wir einen weiteren Beitrag zur Sicherung der benötigten Fachkräfte im Land Niedersachsen und ermöglichen den Auszubildenden eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.“

Wichtiger Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung

Bärbel Höltzen-Schoh, Chefin der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, ergänzte: „Die Bedeutung von Zugewanderten für den Ausbildungsmarkt nimmt zu. Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind aufgrund von Sprachdefiziten aber besonders gefährdet, ihre Ausbildung abzubrechen. Die Rahmenvereinbarung zur Sprachförderung ist ein wichtiger Schritt, um die Auszubildenden und Unternehmen dabei zu unterstützen, gemeinsam zu einem erfolgreichen Abschluss zu kommen. Dies eröffnet nicht nur den jungen Zugewanderten eine tragfähige Basis für ihr Berufsleben, auch die Betriebe profitieren, wenn sie ihre ausgelernten Auszubildenden als Fachkräfte weiterbeschäftigen können.“

Überforderung der Betroffenen vermeiden

„Wir begrüßen das zusätzliche Angebot für die Sprachförderung, das mit dieser Rahmenvereinbarung flankiert wird“, ergänzt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer. Entscheidend sei, dass im Einzelfall eine Überforderung der Betroffenen vermieden werde und der erfolgreiche Ausbildungsabschluss das wichtigste Ziel bleibe, so Prof. Dr. Meyer abschließend.

Ergänzende sprachförderliche Angebote des BAMF

Um erfolgreiche Abschlussprüfungen zu ermöglichen sowie dem Fachkräftemangel bei den Betrieben entgegenzusteuern, bietet das BAMF ergänzende sprachförderliche Angebote nach der Verordnung über die Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöv) an. Mit der Rahmenvereinbarung können die  Maßnahmen nach der DeuFöV nun durch vom BAMF zugelassene Träger, z.B. in den Räumlichkeiten der berufsbildenden Schulen oder der Maßnahmenträger, durchgeführt werden. Die Kurse zur Sprachförderung sollen rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2019/2020 starten. Angestrebt wird ein Sprachunterricht im Umfang von wöchentlich acht Unterrichtseinheiten, der sich auf zwei Blöcke aufteilt. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den Gegebenheiten vor Ort und soll im Einvernehmen zwischen Sprachkursträgern und Berufsbildender Schule erfolgen.

An der Sprachförderung teilnehmen können grundsätzlich Auszubildende mit Migrationshintergrund, die sich in einer dualen betrieblichen Ausbildung befinden und aufgrund dessen zum Besuch der Berufsschule verpflichtet sind, wenn bei ihnen ein Sprachförderbedarf besteht. Zu den förderungsberechtigten Auszubildenden gehören auch Menschen mit Migrationshintergrund, die sich in einer Einstiegsqualifizierung befinden und die Teilnahmevoraussetzungen der DeuFöV erfüllen.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium vom 05.03.2019

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