Integration

Seit 2015 wurden deutlich mehr Schutzsuchende in Deutschland geboren

Im Vergleich zu den fünf Jahren vor 2015 hat sich die Zahl der geborenen Schutzsuchenden mehr als versechsfacht. Zwischen 2015 und 2019 wurden pro Jahr durchschnittlich 27.200 Neugeborene mit Schutzstatus registriert. Der Anstieg an neugeborenen Schutzsuchenden steht laut Statistischem in direktem Zusammenhang mit der erhöhten Zuwanderung zwischen 2014 und 2016.

17.06.2021

Von 2015 bis 2019 kamen jährlich im Durchschnitt 27.200 Kinder in Deutschland als Schutzsuchende zur Welt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni mitteilte, hat sich die Zahl damit seit dem Jahr 2015 deutlich erhöht. In den fünf Jahren vor 2015 wurden durchschnittlich 4.400 Neugeborene mit Schutzstatus registriert. Grundlage dieser Berechnung ist eine Sonderauswertung zu den Geburtsjahrgängen 2010 bis 2019 aus dem Ausländerzentralregister.

Das Aufenthaltsrecht von ausländischen Kindern, die in Deutschland geboren werden, hängt zunächst von ihren Eltern ab. Daher steht der sprunghafte Anstieg an neugeborenen Schutzsuchenden auch in direktem Zusammenhang mit der erhöhten Zuwanderung von zumeist jungen Schutzsuchenden zwischen 2014 und 2016. In diesem Zeitraum hat sich allein die Zahl der Frauen im Alter von 15 bis unter 50 Jahren unter den Schutzsuchenden von 149.000 auf 324.000 mehr als verdoppelt. Trotz insgesamt wieder rückläufiger Zahlen seit dem Jahr 2016 ist aufgrund der jungen Altersstruktur der Schutzsuchenden auch in den nächsten Jahren noch mit einer erhöhten Zahl von Kindern zu rechnen, die in Deutschland als Schutzsuchende geboren werden.

Ein Drittel der neugeborenen Schutzsuchenden mit syrischer Staatsangehörigkeit

Insgesamt wurden von Anfang 2010 bis Ende 2019 rund 158.000 neugeborene Schutzsuchende registriert. Sie hatten zumeist die syrische (33 %), irakische (11 %), afghanische (10 %) oder nigerianische (6 %) Staatsangehörigkeit. In 6 % der Fälle war die Staatsangehörigkeit noch ungeklärt. Knapp die Hälfte der neugeborenen Schutzsuchenden wurden aufenthaltsrechtlich in eine unsichere Situation mit einem noch offenen Schutzstatus (36 %) oder einem abgelehnten Schutzstatus (14 %) geboren. Die andere Hälfte hatte kurz nach der Geburt einen befristet anerkannten Schutzstatus.

Ende 2019 waren 497 000 minderjährige Schutzsuchende in Deutschland registriert

Ende 2019 waren im Ausländerzentralregister insgesamt rund 1,8 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert, darunter 497.000 Minderjährige. Knapp 150.000 oder 30 % der minderjährigen Schutzsuchenden wurden in Deutschland geboren. Ende 2016 hatte dieser Anteil noch bei 17 % gelegen.

Methodische Hinweise

Geburten werden im Ausländerzentralregister teilweise mit Verzögerung erfasst. In der Sonderauswertung wurden alle bis Ende 2020 registrierten Geburten mit Geburtsdatum zwischen 2010 und 2019 betrachtet. Die angegebenen Geburten wurden zu rund 81 % noch im gleichen Jahr, zu 18 % im Folgejahr und zu einem Prozent nach zwei Jahren oder später erfasst. Die Angaben für 2019 wären demnach noch als ungefähr ein Prozent zu gering einzuschätzen.

Im Rahmen der Sonderauswertung gilt ein neugeborenes Kind als schutzsuchend, wenn spätestens im Jahr nach der Registrierung der Geburt auch die Erfassung eines entsprechenden Schutzstatus erfolgt. Kinder, deren Schutzstatus später registriert wird oder die ein anderes Aufenthaltsrecht erhalten, werden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sind Kinder, die sich zum jeweiligen Auswertungsstichtag (31. Dezember) nicht mehr in Deutschland aufhalten, nicht in den Ergebnissen enthalten.

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Zu ihnen zählen Personen,

a) die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),

b) denen ein befristeter oder unbefristeter Schutzstatus anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),

c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).

Quelle: Statistisches Bundesamt vom 17.06.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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