Flucht und Migration
Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften
Das Schutzkonzept des Bundesfamilienministeriums sieht eine Kooperation mit UNICEF und ein KfW-Förderprogramm vor, um junge Menschen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften besser zu schützen. Außerdem werden Folteropferzentren besser unterstützt, damit Flüchtlingsfrauen, die Gewalt erfahren haben, gut betreut werden können.
14.12.2015
Sie sind vor Krieg, Terror und Unterdrückung geflohen, um sicher leben zu können. Doch der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist in vielen deutschen Flüchtlingsunterkünften nicht ausreichend gewährleistet.
Schutz von Frauen und Kindern in Einrichtungen verbessern
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will Städte und Gemeinden dabei unterstützen, die Situation und den Schutz von Frauen und Kindern in den Einrichtungen zu verbessern. Hierbei ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF ein wichtiger Partner:
Ministerin Schwesig machte am 14. Dezember in Berlin deutlich:
"Dort wo sich Kinder, Jugendliche und Frauen aufhalten, müssen besondere Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen und geschlechtsbezogener Gewalt ergriffen werden. Vor Ort, in den Städten und Gemeinden, leisten viele ehrenamtliche Helfer und die Verwaltungen hervorragende Arbeit. Ich möchte sie mit konkreten Maßnahmen in ihrer Arbeit unterstützen, dass der Schutz von Kindern und Frauen gewährleistet ist. Für mehr Schutz braucht es personelle und räumliche Maßnahmen sowie mehr Information, Sensibilisierung und Fortbildung der Fachkräfte und Ehrenamtlichen."
Das Schutzkonzept von Bundesministerin Schwesig sieht hierzu drei konkrete Maßnahmen vor:
- KfW-Förderprogramm mit einem Volumen von bis zu 200 Millionen Euro
- Kooperation mit UNICEF zur Beratung und Unterstützung in den Flüchtlingsunterkünften
- Stärkung der Angebote der Folteropferzentren mit Fokus auf Gewalt gegen Frauen (Traumabewältigung)
KfW-Förderprogramm
Das BMFSFJ will gemeinsam mit der KfW ein Programm starten, um die Schaffung und den Umbau von Flüchtlingsunterkünften zu fördern und somit den Schutz für Frauen und Kinder zu gewährleisten. Mit dem Programm sollen Investitionskredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Kooperation mit UNICEF
UNICEF und das BMFSFJ, stellvertretend für die Bundesregierung, haben eine gemeinsame Kooperation vereinbart. Diese Kooperationsvereinbarung sieht unter anderem vor, das Personal in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Fragen des Kinderschutzes zu schulen und für Fälle sexueller Gewalt zu sensibilisieren. Zudem soll UNICEF logistische Hilfe bei der Einrichtung kinderfreundlicher Räume sowie dem Aufbau psychosozialer Betreuungsstrukturen leisten.
Dazu erklärte Marie-Pierre Poirier, UNICEF-Koordinatorin für die Flüchtlingskrise in Europa:
"Wir haben mit Deutschland als unserem Partner ein gemeinsames Verantwortungsbewusstsein - für den Schutz der Kinder zu sorgen, die ihn am meisten benötigen, und zwar unabhängig davon, woher sie kommen. Flüchtlingskinder haben Krieg, Verfolgung und eine schreckliche Reise hinter sich. Sie mögen in ihrem Zielland Deutschland angekommen sein, aber es ist der Beginn einer neuen Reise für sie. Wir müssen ihnen zur Seite stehen."
Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland machte deutlich: "Flüchtlingskinder befinden sich in Deutschland nach ihrer langen und gefährlichen Flucht zwar in relativer Sicherheit. Doch werden ihre Lebensumstände in Gemeinschaftsunterkünften wie Turnhallen, Kasernen oder anderen Notunterkünften noch für lange Zeit schwierig bleiben. Unzählige Mitarbeiter und freiwillige Helfer dort leisten großartige Arbeit. Einen verbindlichen Standard für den Schutz der Kinder sowie ausreichende Spiel und Lernangebote oder psychosoziale Hilfen gibt es bisher allerdings nicht. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob Flüchtlingskinder in Deutschland gut geschützt, versorgt und betreut werden oder nicht", so UNICEF-Geschäftsführer Schneider.
Recht auf gewaltfreies Aufwachsen
Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland kommen, haben, wie alle Kinder bei uns, gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Derzeit steht aber das deutsche Asylrecht dem Schutz der Flüchtlingskinder entgegen - das gilt im Übrigen auch für den Schutz von Frauen in Flüchtlingsunterkünften.
Dringend benötigt werden:
- eine kindgerechte Ausstattung der Erstaufnahmeeinrichtungen und damit eines Ortes, wo Kinder ausreichend vor Übergriffen geschützt sind;
- ein Zugang für Kinder und Jugendliche zu Spiel- und Lernangeboten ebenso wie zu Sprachkursen;
- eine psychosoziale Hilfe und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Frauen, die schlimme Erfahrungen gemacht haben;
- ein in Kinderschutzfragen geschultes Personal, das in den Einrichtungen rechtzeitig Risiken erkennt und Sicherheitsmaßnahmen ergreift
- sowie die Etablierung vertraulicher Beschwerdemöglichkeiten.
Stärkung der Angebote der Folteropferzentren mit Fokus auf Gewalt gegen Frauen (Traumabewältigung)
Das BMFSFJ wird Folteropferzentren finanziell stärker unterstützen, damit Flüchtlingsfrauen, die Gewalt erfahren haben, gut betreut werden können. Etwa durch eine zusätzliche Fachkraft für die Behandlung von Flüchtlingsfrauen, die Gewalt erfahren haben. Hierfür stellt das BMFSFJ 4 Millionen Euro zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.12.2015
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