Flucht und Migration

Schule für Alle und von Anfang an – Flüchtlingsrat NRW übergibt Forderungspapier an NRW-Landesregierung

In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW greift – nach geltender Gesetzeslage – keine Schulpflicht. Ein Anspruch auf regulären Schulbesuch besteht in Nordrhein-Westfalen erst nach Zuweisung zu einer Kommune. Damit bleiben immer mehr Flüchtlinge über einen immer längeren Zeitraum von der Schule ausgeschlossen – ein unhaltbarer Zustand, sagt der Flüchtlingsrat.

31.08.2017

„Wir brauchen schnellstmöglich geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Bildungsbiographien von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in NRW über einen langen Zeitraum unterbrochen werden“, betont Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.

In einem <link http: forderungspapier zur beschulung von>Forderungspapier zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in den Landesaufnahmeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen appellieren der Flüchtlingsrat NRW e.V. und 11 weitere Institutionen an die Landesregierung, Beschulung von Anfang an zu gewährleisten.

Dem Forderungspapier haben sich angeschlossen:

Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW e.V., Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Lan- desverband NRW, Jugendliche ohne Grenzen, Jugendrotkreuz Landesverband Nordrhein, Katholische Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V., Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW, Landesintegrationsrat NRW, Landesjugendring NRW und das Paritätische Jugendwerk NRW.

Die Hauptforderungen sind:

  • Gesetzesanpassung: Schulpflicht ab Aufnahme in der Landesaufnahmeeinrichtung
  • Beschulung zeitnah in regulären Schulen
  • Beschulung durch qualifiziertes Lehrpersonal in den Landesaufnahmeeinrichtungen, während ein Schulplatz an einer regulären Schule gefunden wird
  • zügige kommunale Zuweisung
  • kommunale Zuweisung vorrangig in die Kommunen, in der die Kinder und Jugendlichen noch während der Unterbringungen in den Landesaufnahmeeinrichtungen zur Schule gehen

Die Landesregierung NRW sei gefordert, jetzt zu handeln, um Langzeitfolgen sowohl für die Betroffenen als auch für die Aufnahmegesellschaft zu vermeiden.

Quelle: Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V. vom 28.07.2017

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