Flucht und Migration

Schleswig-Holstein: "Den Weg der Integration, der Teilhabe und des Zusammenhalts weiter gehen"

Die Landesregierung hat rund 18 Monate nach Abschluss des Flüchtlingspaktes ein positives Zwischenfazit zur Integration von Flüchtlingen im Land gezogen. Ministerpräsident Albig stellte auf der zweiten Flüchtlingskonferenz Leitlinien zum weiteren Weg der Flüchtlings- und Integrationspolitik vor.

15.11.2016

"Gemeinsam haben wir bereits einiges erreicht, doch es bleibt viel zu tun. Unser Flüchtlingspakt lebt und wirkt. Gemeinsam mit unseren Partnern wollen und werden wir den Weg der Integration, der Teilhabe und des Zusammenhalts mit großem Engagement und großer Überzeugung weitergehen", sagte Ministerpräsident Torsten Albig am 9. November zur zweiten Flüchtlingskonferenz der Landesregierung mit gut 700 Teilnehmern in der Musik- und Kongresshalle in Lübeck.

Neben Landes- und Kommunalpolitikern nahmen auch Verbände, Vereine, ehrenamtliche Initiativen, Religionsvertreter sowie Flüchtlinge an der Veranstaltung teil.

Leitlinien beschreiben weiteren Weg der Flüchtlings- und Integrationspolitik

Die Landesregierung zog auf dem Treffen eine Bilanz der bisherigen Flüchtlingsarbeit und stellte Leitlinien vor, die den weiteren Weg der Flüchtlings- und Integrationspolitik beschreiben. Der Regierungschef würdigte die gemeinsame Leistung bei der Unterbringung zehntausender Flüchtlinge: "Was wir hier geschafft haben, ist eine historische Leistung. Diese Leistung wäre ohne die Kraftanstrengung aller Beteiligten niemals möglich gewesen. Ich habe allergrößten Respekt vor dem, was Kreise und Kommunen, was haupt- und ehrenamtliche Helfer gemeinsam geleistet haben", sagte er. Im Jahr 2015 waren insgesamt 55.000 Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein gekommen, 35.000 von ihnen blieben im Land. Zudem passierten zehntausende Schutzsuchende Schleswig-Holstein auf ihrem Weg nach Skandinavien. 2016 sind bislang rund 8.850 (Stand: 31.10.2016) Flüchtlinge in Schleswig-Holstein untergekommen.

Mehr finanzielle Unterstützung für die Kommunen

Der Ministerpräsident würdigte die enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden im Bereich der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Mit der Anfang der Woche unterzeichneten Vereinbarung zum Kommunalpaket hätten Land und Kommunen gleichermaßen Verantwortung für die gesamtgesellschaftliche Aufgabe in der Flüchtlingspolitik übernommen.

"Integration findet überwiegend in den Städten und Gemeinden statt. Für 2017 und die folgenden Jahre haben wir daher mit einem Kommunalpaket die finanzielle Unterstützung für die Kommunen nochmals deutlich aufgestockt", sagte Albig. Außerdem sei der Personenkreis für die Integrations- und Aufnahme-Pauschale auf Kinder, Angehörige aus dem Familiennachzug und Minderjährige ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten ausgeweitet worden.

2017 erhalten die Kommunen 37,5 Millionen Euro. Sie setzen sich zusammen aus einem Integrationsfestbetrag von 17 Millionen Euro und der Pauschale in Höhe von 1.250 Euro pro Flüchtling. 2018 beträgt die Pauschale dann mindestens 750 Euro, außerdem wurde den Kommunen der Festbetrag von 17 Millionen Euro zugesichert.

Für den Umgang mit dem in den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum für Flüchtlinge richten Land und Kommunen für 2017 und 2018 einen gemeinsamen Restrukturierungsfonds mit einer vom Land organisierten Geschäftsstelle ein. Das Land stellt für den Fonds einmalig 10 Millionen Euro bereit.

Bildung, Arbeit und Wohnen: Integration hat viele Facetten

Der Ministerpräsident hob die Bemühungen aller Beteiligter für das Gelingen von Integration hervor. Besonders in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen sei viel geleistet worden. So wurde beispielsweise der Zugang zu den Sprachförderkursen deutlich erleichtert. Für junge Flüchtlinge stehen inzwischen 261 DaZ-Zentren zur Verfügung. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und mit Unterstützung der Wirtschaft wurde das Programm "Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung" (BÜFAA.SH) aufgelegt. Daneben existiert eine Vielzahl von Initiativen und Projekten, die Flüchtlinge in Arbeit bringen sollen.

Auch für zusätzlichen Wohnraum wurde gesorgt: Unterstützt mit Zuschuss-Programmen des Landes wurden 3.700 Wohnungen in dezentralen Unterkünften hergerichtet. Außerdem hat das Land das "Sonderprogramm Erleichtertes Bauen" aufgelegt. Zusammen mit dem Wohnraumförderungs-Programm stehen im Zeitraum zwischen 2015 und 2018 so rund 730 Millionen Euro an Förderdarlehen für mehr Wohnungen bereit. Zudem wurden Baustandards moderat abgesenkt, um schneller und kostengünstiger bauen zu können.

Minister Studt: "Integration ist ein Querschnittsthema und geht jeden etwas an"

Innenminister Stefan Studt zog ebenfalls ein positives Fazit der bisherigen Bemühungen rund um die Aufnahme, Betreuung und Integration von Flüchtlingen: "Wir haben nicht nur in Bildung, Arbeit und Wohnen investiert. Wir haben die Verwaltung modernisiert, Orientierungsangebote geschaffen, die kommunale Unterbringung koordiniert und die Gesundheitsversorgung verbessert. Integration ist ein Querschnittsthema und geht jeden etwas an. Das wird so bleiben: Wir müssen uns dauerhaft darauf einstellen, Menschen in einer gemeinsamen Aufgabe in unsere Gesellschaft zu integrieren und gemeinsam mit ihnen gelingende Lebensentwürfe zu entwickeln."

Der Innenminister betonte, es sei dabei auch wichtig, dass die Flüchtlinge die gesellschaftlich ausgehandelten Werte akzeptierten und respektierten. Zugleich rief er alle Bürgerinnen und Bürger des Landes dazu auf, sich jeglicher Form von Gewalt gegen Schutzsuchende zu widersetzen: "Wir treten Fremdenfeindlichkeit und Rassismus mit aller Entschlossenheit entgegen."

Folgende Leitlinien beschreiben den weiteren Weg der Flüchtlings- und Integrationspolitik in Schleswig-Holstein:

  1. Wir sind ein Einwanderungsland
    Migration und die daraus erwachsende Vielfalt sind Grundlage unserer Gesellschaft.
  2. Wir setzen auf Offenheit
    Wir sind eine offene Gesellschaft und setzen uns auch mit aller Kraft dafür ein
  3. Offenheit braucht Tolerant und Respekt
    Wir erwarten von allen Menschen in Schleswig-Holstein – egal seit wann sie hier leben –, dass sie unterschiedlichen Einstellungen, Lebensentwürfen und Weltanschauungen mit Respekt begegnen.
  4. Zuwanderung hat Grenzen
    Eine Rückkehr in die Heimat kann unterschiedliche Gründe haben – in jedem Fall erfolgt sie in Sicherheit und Würde.
  5. Ohne Sprachkenntnisse geht es nicht
    Wir wollen, dass alle geflüchteten Menschen, die dauerhaft oder auf Zeit in Schleswig-Holstein bleiben, so schnell wie möglich die deutsche Sprache erlernen können und dies auch tun. 
  6. Integration geht uns alle an
    Wir appellieren an alle Menschen in Schleswig-Holstein, Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aufzufassen und dauerhaft daran mitzuwirken.
  7. Gleiche Chancen für alle
    Wir wollen, dass alle Menschen in Schleswig-Holstein die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu Bildung, Wohnen, Arbeit und sozialen Angeboten haben.
  8. Wir brauchen ein Einwanderungsgesetz
    Wir brauchen ein auf Dauer geregeltes System für alle Formen der Zuwanderung nach Schleswig-Holstein.
  9. Wir haben keine Angst
    Wir wollen eine sichere Gesellschaft sein, in der niemand Angst haben muss.
  10. Integration lohnt sich
    Wir sind uns bewusst, dass Engagement und Ausgaben für Integration Investitionen in unsere Zukunft sind.

Aktuelle Zahlen

  • Laut Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren zum 30.09.2016 beim BAMF in Schleswig-Holstein 27.491 Asylverfahren anhängig, davon 26.936 aufgrund von Erstanträgen.
  • 2015 wurden in Schleswig-Holstein insgesamt 35.076 Asylsuchende aufgenommen. Bis zum 31. Oktober 2016 betrug der Zugang insgesamt 8.820 Personen.
  • Hauptherkunftsländer der in Schleswig-Holstein aufgenommenen Asylsuchenden sind in diesem Jahr bislang Syrien, Irak und Afghanistan. 2015 waren es Syrien, Afghanistan und Irak.

Zu weiteren Informationen zur Flüchtlingskonferenz in Lübeck: <link http: www.schleswig-holstein.de external-link-new-window informationen auf den seiten des landes>www.schleswig-holstein.de

Quelle: Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein vom 09.11.2016

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