Flucht und Migration

RLP: Familienministerin betont Bedeutung der Altersfeststellung von unbegleiteten Minderjährigen

Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat 41 Jugendämter befragt, mit welcher Methode das Alter der Jugendlichen festgestellt wird. Die Ergebnisse sollen dabei helfen, Handlungsbedarfe herauszuarbeiten und das Eckpunktepapier zur behördlichen Altersfeststellung zu präzisieren. Ende 2017 lebten rund 2.700 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz.

30.01.2018

Familienministerin Anne Spiegel hat im Integrationsausschuss des Landtags in Rheinland-Pfalz die Bedeutung einer korrekten Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen betont, damit nur Jugendliche unter 18 Jahren von einem Jugendamt in Obhut genommen und im Rahmen der Jugendhilfe betreut werden.

Umfrage unter rheinland-pfälzischen Jugendämtern

Das dreistufige Verfahren zur Altersfeststellung – Sichtung von Papieren, qualifizierte Inaugenscheinnahme, ärztliche Untersuchung – sei im SGB VIII verankert und werde von den Fachleuten des in Obhut nehmenden Jugendamtes im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durchgeführt und verantwortet. „Das Integrationsministerium hat eine Umfrage unter den 41 rheinland-pfälzischen Jugendämtern durchgeführt, um einen Überblick zu bekommen, durch welche Methode das Alter der Jugendlichen festgestellt wurde“, erklärte Ministerin Spiegel. „Wir werden die Ergebnisse im Gespräch mit den am stärksten mit Altersfeststellungen befassten Jugendämtern besprechen und Handlungsbedarfe herausarbeiten.“

Eckpunktepapier zur Altersfeststellung präzisieren

Diese Erkenntnisse sollen dann in eine Präzisierung des Eckpunktepapiers zur behördlichen Altersfeststellung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung einfließen. Anschließend wird das Integrationsministerium bei einem Fachgespräch die Jugendämter und die Ausländerbehörden an einen Tisch bringen. Denn: „Natürlich ist es wichtig, dass relevante Informationen zwischen den Jugendämtern und den Ausländerbehörden ausgetauscht werden.“

Exakte Altersbestimmung durch ärztliche Untersuchung nicht möglich

Nach den bislang vorliegenden Rückmeldungen wurden im vergangenen Jahr mehr als 500 Altersfeststellungen geleistet. Die weitaus meisten davon erfolgten durch die Fachleute der Jugendämter im Rahmen der qualifizierten Inaugenscheinnahme. Außerdem wurden ärztliche Untersuchungen in Einzelfällen durchgeführt. „Dieses mehrstufige Verfahren ist im SGB VIII eindeutig geregelt. Danach hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Das ist eine klare gesetzliche Vorgabe.“ Auch eine ärztliche Untersuchung ermöglicht allerdings keine exakte Altersbestimmung. Auch hier liegt die Streubreite bei plusminus ein bis zwei Jahren. Das bestätigt auch die Bundesärztekammer.

Dreistufiges Verfahren der Altersbestimmung

Die Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beruht auf einem dreistufigen Verfahren, das von dem Jugendamt, das den Jugendlichen in Obhut nimmt, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durchgeführt und verantwortet wird. Danach werden zunächst die vorliegenden Personalpapiere zur Altersbestimmung herangezogen. Liegen diese nicht vor, führt das Jugendamt im zweiten Schritt eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durch, die intensive Befragungen und Gespräche mit dem Flüchtling umfassen. Bestehen danach noch immer Zweifel, wie alt der junge Mensch ist, ist eine medizinische Untersuchung durchzuführen.

Ende 2017 lebten rund 2.700 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz. 658 von ihnen wurden im Laufe des vergangenen Jahres aufgenommen.

Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz vom 17.01.2018

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