Flucht und Migration
Rheinland-Pfalz: Weichenstellung für weitere Kostenerstattung an die Kommunen
Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Weichen gestellt, um die Kostenerstattung an die Kommunen für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden sowie von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auch im vierten Quartal des Jahres zeitnah leisten zu können. Da in beiden Bereichen aufgrund verschiedener Entwicklungen die Ausgaben bis zum Jahresende deutlich höher ausfallen werden als sie in den Haushaltsansätzen kalkuliert waren, hat das Ministerium zwei Anträge auf überplanmäßige Ausgaben (ÜPL) gestellt. Das Finanzministerium hat diesen zugestimmt und darüber den Landtag hierüber informiert.
18.09.2017
Die Mehrausgaben zur Kostenerstattung für die Aufnahme der Asylsuchenden belaufen sich auf 97,2 Mio.€, der Antrag für die Kostenerstattung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge summiert sich auf 65,4 Mio.€. „Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Kommunen das ihnen zugesagte Geld verlässlich und zeitnah erhalten. Sie übernehmen bei der Unterbringung und der Betreuung der Menschen eine zentrale Rolle und sie sollten wissen, dass sie in uns – auch in finanzieller Hinsicht - einen verlässlichen Partner haben“, erklärt Ministerin Anne Spiegel.
Mehrausgaben bei Unterbringung und Betreuung
Die Ursache für die Mehrausgaben im Bereich der Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden liegt vor allem in der langen Dauer der Asylverfahren, die sowohl im Jahr 2016 als auch im Jahr 2017 bei rund 13 Monaten liegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte dagegen für die genannten Zeiträume zugesagt, die Verfahrensdauer auf fünf Monate zu senken. Auf dieser Angabe fußte die Kalkulation des Ministeriums, das für diesen Haushaltstitel in diesem Jahr 114 Mio.€ bereit stellte. „Durch die längeren Verfahren bleiben die Menschen deutlich länger als erwartet im Abrechnungsverfahren, was sich natürlich auf die Gesamtsumme der von uns erstatteten monatlichen Kostenpauschalen auswirkt“, erläutert Spiegel.
Zahl der unbegleiteten Minderjährigen steigt
Für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge übernimmt das Land die Kosten komplett und hat hierfür im Haushalt 2017 97 Mio.€ eingestellt. Die Zahl dieser Personengruppe ist seit November 2015 auf aktuell rund 2.800 Kinder und Jugendliche angestiegen, da seitdem die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Dieser Systemwechsel schlägt sich in den Abrechnungen nieder: Bis zum 31. Juli mussten die bundesweiten Altfälle aus der Zeit vor dem 1. November 2015 fristgerecht abgerechnet werden. Der hierfür erforderliche Finanzbedarf war vorher nicht absehbar und konnte daher nicht im Haushalt 2017 veranschlagt werden. Ministerin Spiegel: „Das Land wird den rheinland-pfälzischen Kommunen bereits Mitte September über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung für die aktuellen Fälle einen weiteren Abschlag in Höhe von rund 40 Mio.€ leisten.“
Hintergrund
Eine überplanmäßige Ausgabe wird beim Finanzministerium beantragt, wenn ein Ressort in einem Haushaltstitel höhere Ausgabe erwartet, als dort veranschlagt sind und wenn diese Ausgaben unabweisbar und unvorhersehbar sind. Unabweisbar heißt, dass es für die Ausgaben eine gesetzliche Verpflichtung gibt. Die Übernahme der Kostenpauschale für Asylsuchende ist im Landesaufnahmegesetz (§ 3, Abs. 1 und 2) geregelt, die Kostenübernahme für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Sozialgesetzbuch VIII (§ 89 d).
Die beantragte Summe muss von dem betroffenen Ministerium gegenfinanziert werden. Die beantragten Mehrausgaben werden gegenfinanziert durch erwartete Bundesgelder, durch Einsparungen bei den Erstaufnahmeeinrichtungen und gegebenenfalls durch Mittel aus dem Gesamthaushalt des Landes.
Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 12.09.2017
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