Flucht und Migration

Reform des EU-Asylsystems: Flüchtlingsrecht und Menschenrechte achten

Am 1. Juli wird Deutschland die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union übernehmen. Die Bundesregierung hat die Reform des europäischen Asylsystems zu einem ihrer zentralen Themen erklärt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte appellierte, dass Flüchtlingsrecht und Menschenrechte die Reform des europäischen Asylsystems leiten müssen.

01.07.2020

Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Deutschland sollte die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um sich für die Einhaltung des Flüchtlingsrechts und der Menschenrechte durch die EU einzusetzen. Sie sind für die EU als Rechts- und Wertegemeinschaft unverhandelbar.“ 80 Millionen Menschen sind laut UNHCR weltweit auf der Flucht vor Gewalt, Krieg und Verfolgung. Davon gelange lediglich ein Bruchteil nach Europa. Dennoch sei die politische Debatte geprägt von einer Rhetorik der Abwehr und der Abschottung und nicht von den menschenrechtlichen Schutzverpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten.

EU-Asylsystem darf nicht auf geschlossener Aufnahmezentren aufbauen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die Europäische Kommission und Deutschland die Notwendigkeit sehen, die Aufnahme und Verteilung von Schutzsuchenden in Europa neu zu regeln. Die überfüllten, menschenunwürdigen Lager in Griechenland zeigen deutlich, dass die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen mit der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten überfordert sind und das europäische Asylsystem dringend reformiert werden muss. Das gilt insbesondere für das Dublin-System, wonach Asylverfahren dort durchzuführen sind, wo eine schutzsuchende Person erstmals den Boden eines EU-Mitgliedstaats erreicht.

Der im Raum stehende Vorschlag, Asylanträge in geschlossenen Aufnahmezentren an den europäischen Außengrenzen zu prüfen und Menschen dann entweder in der EU weiter zu verteilen oder zurückzuschicken, droht, die bestehenden Probleme zu verschärfen und gegen internationales Flüchtlingsrecht und fundamentale Menschenrechte zu verstoßen. Ein europäisches Asylsystem darf nicht auf einem System geschlossener Aufnahmezentren aufbauen. Freiheitsentziehung stellt einen besonders schweren Eingriff in die Menschenrechte dar. Sie stehen Asylsuchenden genauso zu wie allen anderen Menschen.

Die Staaten der EU haben sich in der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, allen Schutzsuchenden Zugang zu einem fairen und individuellen Asylverfahren zu gewährleisten. Dazu gehören auch wirksame Rechtsschutzverfahren und der Zugang zu anwaltlichem Rechtsbeistand. Diese Menschenrechte dürfen nicht durch Schnellverfahren an den Außengrenzen unterlaufen werden.

Gewaltsame Zurückweisungen von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen unterbinden und sanktionieren

Zunehmend gibt es Berichte, dass Schutzsuchende teilweise sogar gewaltsam an den Außengrenzen der EU zurückgewiesen werden, sowohl zu Land als auch auf dem Mittelmeer. Dies verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention. Beide verbieten es, Menschen in Länder zurückzuweisen, in denen ihnen Folter und Misshandlung drohen (Refoulement-Verbot).

Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft sollte sich die Bundesregierung daher dafür einsetzen, dass solche Zurückweisungen unterbunden und sanktioniert werden und dass Schiffbrüchige nicht der libyschen Küstenwache überlassen werden."

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Die Situation an den EU-Außengrenzen und die zukünftige Europäische Asylpolitik

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 18.06.2020

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