Flucht und Migration
Qualifizierungsangebote von DIJuF für die Arbeit mit unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)
Der Umgang mit unbegleitet nach Deutschland einreisenden Kindern und Jugendlichen hat zu vielen Fragen und Ungewissheiten auf dem gesamten Aufgabengebiet der Jugendhilfe geführt. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) vermittelt Fachkräften der Wirtschaftlichen Jugendhilfe mit einem Einführungsseminar notwendige rechtliche Grundlagen mit dem Ziel einer fachgerechten Fallbearbeitung und Aktenführung. Außerdem bietet ein Workshop für erfahrene Fachkräfte Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der Rechtsgrundlagen und zeigt durch den Austausch praxisnaher Fallbeispiele effektive Lösungswege auf.
23.05.2019
Einführungs-Fortbildung im Bereich unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA)
In der Arbeit mit jungen Geflüchteten steht die Wirtschaftliche Jugendhilfe vor vielen Fragen. Das Seminar am 01.-02. Juli 2019 in Bonn-Bad Godesberg vermittelt die notwenigen rechtlichen Grundlagen mit dem Ziel einer fachgerechten und effektiven Fallbearbeitung und Aktenführung. Durchgeführt wird die Fortbildung im Rahmen des Projekts „Gut ankommen – Fachkräfte qualifizieren. Kindgerechte Aufnahmen unbegleitete Minderjähriger“.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe steht vor vielen Fragen im Zusammenhang mit jungen Geflüchteten. Es geht um die örtliche Zuständigkeit, die finanzielle Abwicklung gegenüber Leistungserbringern und Einrichtungsträgern, Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen und Prüfung von Ansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern. Das Einführungsseminar vermittelt den Fachkräften die notwendigen rechtlichen Grundlagen. Ziel ist die Befähigung zu einer fachgerechten und effektiven Fallbearbeitung und Aktenführung.
Schwerpunkte dieser Fortbildung werden sein:
- Sicherstellung der Hilfegewährung (insb. Lebensunterhalt und Krankenhilfe)
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit (insb. § 88a SGB VIII)
- Kostenerstattung (§§ 89 ff, insb. § 89d SGB VIII)
- Annex: Überblick über die landesrechtlichen Vorgaben
- Praxishinweise und Erfahrungsaustausch
- Fallbearbeitung bzw. Besprechung von Fällen aus der Praxis
Diese Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Gut ankommen – Fachkräfte qualifizieren. Kindgerechte Aufnahmen unbegleitete Minderjähriger“ durchgeführt.
Weitere Informationen zur Fortbildung finden sich in der Ausschreibung auf der Internetseite des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. Dort steht auch ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Anmeldeschluss ist der 17. Juni 2019.
Workshop für erfahrene Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Der Workshop am 03. Juli 2019 in Bonn-Bad Godesberg soll erfahrenen Fachkräften der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bei der praktischen Umsetzung der rechtlichen Grundlagen unterstützen und durch den Austausch praxisnaher Fallbeispiele fachgerechte und effektive Lösungswege aufzeigen.
Das schnelle Handeln des Gesetzgebers auf die rasch zunehmenden Zahlen von insbesondere unbegleitet nach Deutschland einreisenden Kindern und Jugendlichen hat zu vielen Fragen und Ungewissheiten auf dem gesamten Aufgabengebiet der Jugendhilfe, insbesondere bei der Prüfung der örtlichen Zuständigkeiten sowie der damit zusammenhängenden Kostenerstattung geführt.
Das Seminar soll die Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bei der praktischen Umsetzung der rechtlichen Grundlagen unterstützen. Im Austausch untereinander werden praxisnahe Fallkonstellationen besprochen sowie fachgerechte und effektive Lösungswege aufgezeigt.
Schwerpunkte dieses Fortbildungs-Workshops werden sein:
- Abgrenzung: begleitete und unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
- Abgrenzung und Behandlung von Alt- und Neufällen
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit (insb. § 88a SGB VIII)
- (bundesrechtliche) Kostenerstattung (§§ 89 ff, insb. § 89d SGB VIII)
Weitere Informationen zur Fortbildung finden sich in der Ausschreibung auf der Internetseite des Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. Dort steht auch ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Anmeldeschluss ist der 18. Juni 2019.
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
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