Flucht und Migration

Paritätischer lehnt weitere Aussetzung des Familiennachzugs ab

Mit Blick auf die am 19. Januar im Deutschen Bundestag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

18.01.2018

„Die Diskussion beim Thema Familiennachzug zu Flüchtlingen muss dringend versachlicht werden“, fordert Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Dazu gehöre eine realistische Einschätzung der damit verbundenen zusätzlichen Flüchtlingszahlen. Beim Familiennachzug zu Flüchtlingen gehe es immer nur um den/die Ehepartner/in und minderjährige Kinder, so die Vorstandsvorsitzende. Nach der aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, handelt es sich um eine Nachzugsquote von 0,28 Personen für jeden Geflüchteten in Deutschland. Damit kommt nur etwa eine nachzugsberechtigte Person auf vier Flüchtlinge.

„Das Fehlen der Familie stellt eine gravierende zusätzliche psychische Belastung für die Betroffenen dar und wirkt sich auch auf ihre Gesundheit aus. Allein dadurch befinden sich viele Geflüchtete in einer andauernden humanitären Notlage“, so Wolfgramm. Sei der Familiennachzug nicht, wie derzeit bei Geflüchteten mit subsidiärem Schutzstatus, komplett ausgesetzt, vergingen trotzdem schnell Monate bis Jahre, bis sich die Familien wiedersehen. „Eine für uns unglaubliche Vorstellung ist für viele geflüchtete Familien die grausame Realität. Gelten bei uns Ehen ab einem Jahr Trennung als zerrüttet, müssen geflüchtete Familien ihre Bindung über Jahre und viele Kilometer Distanz aufrechterhalten“, so die Vorstandsvorsitzende.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. Auch die UN-Kinderrechtskonvention stellt klar, dass alles getan werden muss, um die Einheit der Familie zu wahren. Diesem Anspruch sollte die Gesetzeslage auch bei uns gerecht werden.

Weitere Berichterstattung zur Sitzung des Bundestags am 19. Januar 2018

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. vom 18.01.2018

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