Flucht und Migration
Neuer Leitfaden zur Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Berlin
Um die Rechte besonders schutzbedürftiger Geflüchteter zu sichern, ist es notwendig, dass der Schutzbedarf möglichst frühzeitig erkannt wird. Ein neuer Leitfaden soll den Mitarbeitenden des Sozialdienstes des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) konkrete Hinweise für ihre Gesprächsführung mit den Betroffenen geben.
18.10.2018
Viele Asylsuchende, die in Berlin ankommen, haben einen besonderen Unterstützungsbedarf. Europäisches Recht legt Kriterien fest, nach denen bestimmte Personengruppen unter den Asylsuchenden als in besonderem Maße schutzbedürftig gelten. Sie haben einen Anspruch auf die ihren Bedürfnissen entsprechende Unterstützung, Hilfeleistung, Behandlung oder den notwendigen Schutz. Dies betrifft Fragen der Unterbringung, der gesundheitlichen Versorgung und auch der Leistungsgewährung.
Als in besonderem Maße schutzbedürftig gelten unter anderem Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Schwangere und Alleinerziehende. Um die Rechte besonders schutzbedürftiger Geflüchteter zu sichern, ist es notwendig, dass der Schutzbedarf möglichst frühzeitig erkannt wird. In einem zweiten Schritt muss die im Einzelfall erforderliche Versorgung und Unterbringung folgen.
Hinweise und Empfehlungen für die Gesprächsführung
Jetzt wurde ein Leitfaden erarbeitet, der Mitarbeitenden des Sozialdienstes des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) konkrete Hinweise für ihre Gesprächsführung mit den Betroffenen gibt. Auch sind Hilfestellungen bei der Ermittlung der besonderen Bedarfe sowie Handlungsempfehlungen aufgeführt. Ebenso enthält der Leitfaden einen Wegweiser zu Beratungsstellen sowie Unterstützungs- und Hilfsangeboten für besonders schutzbedürftige Geflüchtete in Berlin.
Integrationssenatorin Elke Breitenbach: „Ein wichtiges Ziel des Senats ist es, die Rechte besonders schutzbedürftiger Geflüchteter zu wahren. Der Leitfaden soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAF bei dieser Aufgabe unterstützen. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Geflüchtete für die gute Zusammenarbeit bei der Erstellung des Leitfadens.“
„Die adäquate Behandlung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter ist von hoher integrationspolitischer Bedeutung. Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben setzt zunächst eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterbringung voraus“, ergänzt Andreas Germershausen, der Berliner Integrationsbeauftragte.
Wegweiser zu Beratungsstellen und Hilfsangeboten
Am Leitfaden haben das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie, für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, für Integration, Arbeit und Soziales sowie sieben Fachstellen, die das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) bilden, zusammen gearbeitet.
Herausgegeben wird der „Leitfaden zur Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Berlin“ vom Integrationsbeauftragten des Senats.
Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 12.10.2018
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