Flucht und Migration

Nachtrag Bundeshaushalt 2015: Fünf Milliarden für Flüchtlingsunterbringung

Der Bund stellt den Ländern noch in diesem Jahr eine weitere Milliarde Euro für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung. Das geht aus dem Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 hervor, den das Kabinett beschlossen hat.

29.09.2015

Bund und Länder hatten sich am 24. September auf ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen geeinigt. Mit dem Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 setzt die Bundesregierung diese Maßnahmen nun um.

Mehr Geld für Flüchtlingsunterbringung

Die Bundesregierung verdoppelt die bisher vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen im Jahr 2015 bei der Flüchtlingsunterbringung auf zwei Milliarden Euro. Wie der Bundeshaushalt 2015 ist auch der Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2015 ohne neue Schulden ausgeglichen. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 wird darüber hinaus eine Rücklage in Höhe von fünf Milliarden Euro gebildet, die der Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen ab 2016 zur Verfügung stehen.

Ferner schafft die Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Ländern und Gemeinden die notwendigen Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften auf Liegenschaften der BImA erstatten kann.

Asylverfahren ändern und beschleunigen

Das Bundeskabinett beschloss außerdem weitere Änderungen des Asylrechts, der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung. Auch dies sind Maßnahmen zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse zu Flucht und Asyl vom vergangenen Donnerstag. <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus junge-fluechtlinge artikel fluechtlingsgipfel-bund-unterstuetzt-laender _blank external-link-new-window zur berichterstattung über den>Das Fachkräfteportal hatte berichtet. Das Ziel ist die Beschleunigung der Asylverfahren und eine möglichst schnelle Integration in den Arbeitsmarkt für alle Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive. 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 29.09.2015

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