Flucht und Migration

Missbrauchsbeauftragter Rörig: Kinder gehören nicht in Ankerzentren

Kinderschutz muss auch in der Flüchtlingspolitik höchste Priorität haben, sagt Missbrauchsbeauftragter Rörig zur Eröffnung sog. Ankerzentren in Bayern. Er fordert eine Unterbringung von Familien mit Kindern in geschützten Unterkünften. 45 Prozent der geflüchteten Menschen in Deutschland seien Kinder und Jugendliche. Ihre Rechte müssten uneingeschränkt berücksichtigt werden.

02.08.2018

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig warnt vor den Gefahren einer Unterbringung in den sogenannten Ankerzentren für geflüchtete Mädchen und Jungen:

„Ministerpräsident Söder sieht in Ankerzentren ein „Vorbild für Deutschland“. Ankerzentren entsprechen nicht den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention. 45 Prozent der geflüchteten Menschen 2017 sind Kinder und Jugendliche. Geflüchtete Kinder haben wie alle Kinder ein Recht auf Schutz vor Gewalt, auf gesundheitliche Versorgung und Teilhabe sowie Zugang zur Bildung. In den sogenannten Ankerzentren werden diese Rechte, zu deren Umsetzung sich Deutschland gemäß der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat, nicht gewährleistet.“

Ankerzentren widersprechen UN-Kinderrechtskonvention 

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs fordert seit Sommer 2015 bundeseinheitliche Standards für den Schutz von Kindern vor (sexueller) Gewalt, unter anderem zu Beschwerdeverfahren, Hilfeangeboten sowie zu räumlichen und personellen Rahmenbedingungen. Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit UNICEF im Juni 2017 überarbeitete „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (PDF, 922 KB) vorgelegt, die als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Konzepten zum Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften gelten sollten.

„Gesetzliche Standards zum Schutz vor sexueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften müssen endlich bundeseinheitlich festgeschrieben werden, zum Beispiel im Rahmen des § 44 Asylgesetz. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir uns für die geflüchteten Kinder verantwortlich fühlen und sie schützen,“ sagt Rörig. 

Rechte der Kinder uneingeschränkt berücksichtigen 

„Viele Kinder haben bereits schreckliche Erfahrungen in ihrem Heimatland und auf der Flucht gemacht. Sie seien dadurch besonders gefährdet, erneut Opfer von (sexueller) Gewalt zu werden. Sie brauchen unseren besonderen Schutz und unsere Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten, Kind sein zu dürfen und geschützte Lebensräume zu haben, in denen sie sich gut entwickeln können,“ so Rörig weiter.

Der Unabhängige Beauftragte fordert, alles dafür zu tun, dass die Menschen, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, kein weiteres Leid erfahren. Ein Ankerzentrum, in dem es keine Bildungs- und kindgerechte Freizeitangebote gäbe und in denen viele Menschen auf engstem Raum unter enormen, vielfältigen Belastungssituationen zusammenleben, seien geradezu ein Brenntiegel von Gewalt, auch sexueller Gewalt, der Kinder und Jugendliche bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 6 Monaten für Familien dort ausgesetzt sein können. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs fordert deshalb grundsätzlich eine dezentrale Unterbringung von Familien mit Kindern in geschützten Unterkünften. Die Rechte der Kinder müssten uneingeschränkt berücksichtigt werden.

Hintergrund

Bayern hatte als erstes Bundesland die Eröffnung sog. Ankerzentren zum 01. August 2018 bekannt gegeben. Bundesinnenminister Seehofer hatte das Konzept der Ankerzentren in seinem Masterplan Migration am 10.07.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Anker steht für die Abkürzung „Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (AnkER-Zentren)“. Inwiefern sie in der Lage sind mehr zu leisten als die existierenden Erstaufnahmeeinrichtungen ist umstritten. Medienberichten zu Folge bleiben andere Bundesländer skeptisch. 

Bundesinnenminister Seehofer begrüßte, dass die ersten Ankereinrichtungen in Bayern den Betrieb aufgenommen haben. Er erhofft sich hiervon schnelle und sichere Asylverfahren und geht davon aus, dass andere Länder in Kürze folgen. Sein vollständiges Statement und weitere Informationen zum Masterplan Migration stehen auf der Webseite des Bundesinnenministeriums zur Verfügung. 

Quelle: Unabhängiger Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 01.08.2018

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