Flucht und Migration

Migrationsbericht 2016/2017: Deutlicher Rückgang der Zuzüge nach Deutschland

Die Zahl der Zuzüge nach Deutschland ist in den Jahren 2016 und 2017 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr deutlich gesunken. Dies geht aus dem „Migrationsbericht 2016/2017“ der Bundesregierung hervor. Danach gingen die Zuzugszahlen nach etwa 2,14 Millionen Zuzügen im Jahr 2015 in den beiden Folgejahren klar zurück. Rumänien war wie im Vorjahr 2017 das Hauptherkunftsland von Zuwandernden vor Polen.

07.02.2019

Im Jahr 2016 sind dem Migrationsbericht 2016/2017 zufolge insgesamt 1,87 Millionen Zu- und 1,37 Millionen Fortzüge über die Grenzen Deutschlands erfasst worden. Damit seien die Zuzüge um 12,7 Prozent gesunken und die Zahl der Fortzüge um 36,9 Prozent gestiegen. 2017 habe sich der rückläufige Trend mit 1,55 Millionen Zuzügen und 1,13 Millionen Fortzügen fortgesetzt. Damit sei sowohl bei den Zuzügen als auch bei den Fortzügen ein Rückgang um 16,9 Prozent verzeichnet worden.

Laut Vorlage ist der Rückgang der Migration nach Deutschland insbesondere auf die gesunkene Fluchtmigration zurückzuführen. Suchten den Angaben zufolge 2015 noch 890.000 Menschen Schutz in Deutschland, ging die Zahl 2016 auf gut 280.000 und 2017 auf 186.644 zurück.

Im Jahr 2017 zogen 67,0 Prozent aller Zugewanderten aus einem anderen europäischen Staat einschließlich der Türkei und Russland nach Deutschland (2016: 56,3 Prozent), wie die Autoren weiter ausführen. Davon seien 53,4 Prozent aus Staaten der EU gekommen und 13,6 Prozent aus dem übrigen Europa (2016: 45,6 Prozent beziehungsweise 10,7 Prozent). Weitere 15,4 Prozent der Zugezogenen sind aus einem asiatischen Staat zugewandert (2016: 25,2%). Lediglich 4,3 Prozent (2016: 4,9 Prozent) seien aus afrikanischen Ländern nach Deutschland gezogen und 5,3 Prozent aus Amerika, Australien und Ozeanien (2016: 1,2 Prozent). Wie bereits im Vorjahr war der Unterrichtung zufolge 2017 Rumänien das Hauptherkunftsland von Zuwandernden vor Polen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 123 vom 31.01.2019

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