Flucht und Migration

Menschenrechtsinstitut: Schutzsuchende müssen Zugang zu individuellen Asylverfahren erhalten

Die Notwendigkeit eines effektiven Grenzschutzes könne niemals ein gewaltsames Vorgehen gegen unbewaffnete schutzsuchende Menschen rechtfertigen, betont das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die Menschen hätten ein völkerrechtlich verbrieftes Recht auf Zugang zu einem individuellen Asylverfahren. In einem Factsheet hat das Institut Fragen und Antworten rund um die aktuelle Situation an der griechisch-türkischen Grenze zusammengestellt und nimmt eine menschen- und flüchtlingsrechtliche Bewertung vor.

10.03.2020

Zur Situation an der griechisch-türkischen Grenze erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: „Die jüngsten Entwicklungen in Griechenland und an der griechisch-türkischen Grenze waren weder unvorhersehbar, noch rechtfertigen sie eine Aushebelung fundamentaler Flüchtlings- und Menschenrechte. Menschen, die ihre Heimat wegen Verfolgung, Krieg und schweren Menschenrechtsverletzungen verlassen haben und auch in der Türkei keinen ausreichenden Schutz erfahren, haben das völkerrechtlich verbriefte Recht, Zugang zu einem individuellen Asylverfahren zu erhalten.“

Verbrieftes Recht auf individuelles Asylverfahren

Die Menschenrechte der Schutzsuchenden an der EU-Außengrenze müssten gewahrt werden, betont das Institut in seinem Statement vom 10. März 2020. Eine komplette Abriegelung der Grenzübergänge, wie sie Griechenland derzeit vollziehe, sei mit dem flüchtlings- und menschenrechtlichen Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) nicht vereinbar. Der tatsächliche Zugang zu einem individuellen Asylverfahren müsse gewährleistet bleiben.

Es sei dringend geboten, dass die anderen EU-Mitgliedstaaten Griechenland bei der Aufnahme der Geflüchteten unterstützen. Daher ist es zu begrüßen, dass die deutsche Regierung beschlossen hat, Kinder von den griechischen Inseln aufzunehmen, nachdem bereits über 130 Städte in Deutschland sich als ‚sichere Häfen‘ deklariert und ihre Aufnahmebereitschaft gezeigt haben. Es geht an den europäischen Außengrenzen jedoch nicht nur um Zeichen der Humanität und Solidarität, sondern um die Einhaltung des Rechts.

Grenzschutz kann Gewalt gegen Schutzsuchende nicht rechtfertigen

„Mit teils kriegerischer Rhetorik wird in Deutschland und auf EU-Ebene allein die Sicherung der europäischen Außengrenzen als Ziel ausgerufen – wie es scheint, um fast jeden Preis. Der Schutz von Menschen spielt hingegen keine Rolle,“ so das Institut weiter. Ein gewaltsames Vorgehen gegen unbewaffnete schutzsuchende Menschen, das deren Leben und Gesundheit gefährdet, kann jedoch nicht mit dem Verweis auf die Notwendigkeit effektiven Grenzschutzes gerechtfertigt werden. Es negiert die Menschenrechte der Flüchtenden und befeuert Rassismus.

Weitere Informationen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einem Factsheet die Situation an der griechisch-türkischen Grenze menschen- und flüchtlingsrechtlich bewertet. Demnach sei das aktuelle Vorgehen Griechenlands an der Grenze zur Türkei nicht vereinbar mit völker- und menschenrechtlichen Grundsätzen, zu deren Einhaltung sich Griechenland verpflichtet hat. In dem Factsheet sind Fragen und Antworten zum Vorgehen Griechenlands gegen Geflüchtete an der griechisch-türkischen Grenze und der Rolle der EU zusammengestellt. Darin wird insbesondere die Geltung des internationalen Flüchtlingsrechts und menschenrechtlicher Grundsätze in den Mittelpunkt gestellt.

Das Fachtsheet „Das Vorgehen Griechenlands und der EU an der türkisch-griechischen Grenze Eine menschen- und flüchtlingsrechtliche Bewertung der aktuellen Situation“ (PDF, 148 KB) steht als Download zur Verfügugung.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 10.03.2020

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