Flucht und Migration

Menschenrechtsinstitut hält vertiefte Diskussion des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes für erforderlich

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfielt dem Bundestag, die für den 7. Juni 2019 vorgesehene Lesung des sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetzes abzusetzen. Das Gesetz sehe weitreichende Einschnitte in die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten vor. Diese müssten auf einer soliden Faktengrundlage im Parlament beraten werden. Eine der Schwere der Grundrechtseingriffe angemessene parlamentarische Auseinandersetzung mit den Gesetzentwürfen sei mit Blick auf die enorme Beschleunigung und Verdichtung der Gesetzgebungsverfahren nicht möglich.

07.06.2019

Anlässlich der für den 7. Juni 2019 im Deutschen Bundestag aufgesetzten 2. und 3. Lesung des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: „Das morgen zur Verabschiedung im Bundestag aufgesetzte Geordnete-Rückkehr-Gesetz sieht weitreichende Einschnitte in die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten vor: So werden etwa die Voraussetzungen für Freiheitsentzug im Rahmen einer Abschiebung erheblich abgesenkt, das Trennungsgebot zwischen Straf- und Abschiebungsgefangen aufgehoben und die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums für eine Gruppe von Geflüchteten in Frage gestellt. Auch Kinder werden von diesen Verschärfungen betroffen sein. Die Änderungen schließen an eine Serie von restriktiven Rechtsänderungen aus den letzten Jahren an.“

Weitreichende Einschnitte in die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten

Die enorme Beschleunigung und Verdichtung der Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Migrationsbereich sowohl in der Phase der Ressortabstimmung als auch jetzt im parlamentarischen Verfahren führten zu einer unzureichenden Einbeziehung des Sachverstandes aus den Verbänden, der Zivilgesellschaft und der Verwaltungspraxis, kritisiert das Menschenrechtsinstitut weiter. Damit sei auch eine der Schwere der Grundrechtseingriffe angemessene parlamentarische Auseinandersetzung mit den Gesetzentwürfen nicht möglich. Bereits der Nationale Normenkontrollrat habe in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung darauf hingewiesen, dass keine akute Krisensituation vorliege, die eine derartige Beschleunigung der Gesetzgebung notwendig macht, und dass ein solches Vorgehen des Gesetzgebers zu Lasten einer transparenten Gesetzesfolgenabschätzung und der Qualität der Gesetze gehe.

Herausforderungen für funktionierenden Flüchtlingsschutz auf europäischer Ebene

Deshalb empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Bundestag, die Lesung von der Sitzung am 07. Juni 2019 abzusetzen. Auf einer soliden Faktengrundlage sollte das Parlament dann vertieft über die menschenrechtlichen Auswirkungen der Änderungen sowie über die Frage, ob die Regelungen überhaupt die gesetzgeberischen Ziele erreichen können, diskutieren.

Ohnehin lägen die größten Herausforderungen für einen funktionierenden Flüchtlingsschutz derzeit auf der europäischen Ebene: „Es gilt, eine solidarische und menschenrechtskonforme Lösung für die Verteilung von Geflüchteten in der Europäischen Union und für die Beendigung der katastrophalen Zustände in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln zu finden sowie die Seenotrettung im Mittelmeer sicherzustellen. Hierauf sollte die Bundesregierung ihr Handeln konzentrieren,“ so das Deutsche Institut für Menschenrechte abschließend.

Hintergrund

Das sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ der Bundesregierung war in der Fachdebatte zuletzt auf massive Kritik gestoßen. So forderten insgesamt 22 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief an den Bundestag, das Gesetz nicht zu verabschieden. Das Gesetz ziele auf Ausgrenzung und verstoße gegen Grund- und Menschenrechte. Ein neuer prekärer Duldungsstatus hätte massive Auswirkungen gerade auf Kinder und Jugendliche.

Auch die beiden christlichen Wohlfahrtverbände Diakonie und Caritas kritisierten die „Gesetzgebung im Eilverfahren“. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) forderte weitere Verbesserungen im gesamten Gesetzespaket.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und zu den Zielen der Bundesregierung stehen in einer Pressemitteilung des federführenden Bundesinnenministeriums zur Verfügung.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 06.06.2019

Back to Top