Flucht und Migration

Menschenrechtsinstitut fordert Zugang zu Bildung für "Kinder ohne Papiere"

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Vorfeld der Innenministerkonferenz Anfang Dezember die Innenminister dazu aufgefordert, sich für eine Gesetzesänderung im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auszusprechen. Die Einschränkung der Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen soll es Kindern ohne Papiere ermöglichen, ihr Menschenrecht auf Bildung in Deutschland wahrzunehmen.

30.11.2009

Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage müssen Eltern und ihre Kinder ohne Aufenthaltsstatus fürchten, abgeschoben zu werden, wenn die Kinder eine Schule besuchen. Ein wesentliches Hindernis für den Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen besteht in der Übermittlungspflicht des § 87 Abs. 2 AufenthG für öffentliche Stellen, die sich auch für Schulleitungen öffentlicher Schulen ergeben kann. So müssen Kinder und Jugendliche ohne Papiere an die Ausländerbehörden gemeldet werden, sollten Schulen von deren Status Kenntnis erlangen. Aus Angst abgeschoben zu werden, entscheiden sich Eltern oft, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Politik darüber hinaus, die Situation von Kindern ohne Papiere auch im Bereich der Kindertagesstätten zu verbessern.

"Das Menschenrecht auf Bildung gilt für alle in Deutschland lebenden Kinder, ohne Ausnahme", so Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Daher sei es höchste Zeit, die Zugangsbarriere "Übermittlungspflicht" abzubauen. Nur dann komme Deutschland seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nach, allen Kindern gleichermaßen den Schulbesuch zu ermöglichen.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

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