Flucht und Migration
Mehr Schutz in Flüchtlingsunterkünften
Frauen und Kinder müssen in Flüchtlingsunterkünften besonders geschützt werden. Neben konkreten Schutzmaßnahmen vor Ort soll eine Regelung zum Führungszeugnis eingeführt und das Personal sensibilisiert und geschult werden. Darin stimmen Bundesjugendministerin Manuela Schwesig und die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz überein.
18.01.2016
Länder und Kommunen stehen vor der täglichen Herausforderung, Unterbringung und Versorgung für Flüchtlinge zu gewährleisten und Integration zu befördern. Fragen der Kostenübernahme überlagern oft die Diskussion über die Qualität der Unterkünfte und die Wahrung der Rechte von Asylsuchenden.
Davon sind besonders schutzbedürftige Flüchtlingsgruppen betroffen wie Frauen und Mädchen, die etwa ein Drittel der Asylsuchenden ausmachen. Sie fliehen unter anderem vor geschlechtsspezifischer Gewalt in ihren Herkunftsländern, erfahren Gewalt auf der Flucht und mitunter auch in Unterkünften in Deutschland. Diese Frauen benötigen unseren Schutz. Welche Maßnahmen dafür notwendig sind, diskutierten die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoguz, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte und rund 350 Vertretern aus Politik, Verwaltung und Praxis auf der Veranstaltung "Lage erkennen - Rechte wahren" heute im Bundespresseamt.
"Jeder Fall von Gewalt, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch ist einer zu viel."
"Frauen und Kinder sind vor Krieg, Terror und Unterdrückung geflohen. Jeder Fall von Gewalt, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch ist einer zu viel. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Frauen und Kinder auch in den Flüchtlingsunterkünften geschützt werden. Ich freue mich, dass ich mit Staatsministerin Özoguz eine starke Partnerin habe, gemeinsam die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingsfrauen - und Kindern auf den Weg zu bringen. Neben den konkreten Schutzmaßnahmen vor Ort brauchen wir auch die Regelung zum Führungszeugnis für alle, die in Flüchtlingsunterkünften mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Hier gibt es eine Schutzlücke, die wir schließen müssen."
Schutz von Frauen und Mädchen sicherstellen
"Wir stehen in der Verantwortung, den Schutz von Frauen und Mädchen in Flüchtlingsunterkünften sicherzustellen. Trotz aller akuten Herausforderungen dürfen wir ihre besonderen Bedürfnisse nicht vergessen. Dabei geht es nicht nur um praktische Dinge wie getrennte sanitäre Anlagen und Rückzugsräume. Auch das Personal muss entsprechend sensibilisiert und geschult sein bestärken, diese wahrzunehmen. Wichtig ist, dass die Frauen ihre Rechte nicht nur kennen, sondern wir sie auch darin bestärken, diese wahrzunehmen. Das heißt, dass sie von uns auch Informationen über Hilfsangebote bekommen und wir genügend Beratungsmöglichkeiten bereitstellen müssen."
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.01.2016
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