Flucht und Migration
Mehr Förderung für besseren Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften
Die von UNICEF und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufene Bundesinitiative zum "Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften" wird erheblich ausgebaut: Bundesweit werden weitere 75 Koordinatorenstellen für Gewaltschutz gefördert. Bewerben können sich freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft. Das Verfahren zur Interessenbekundung endet am 10. Februar 2017.
06.01.2017
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: "Frauen und Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, ist unsere Pflicht. Wir dürfen den Schutz der Schwächsten nicht aus den Augen verlieren. Ich freue mich deshalb, dass wir unsere Bundesinitiative mit UNICEF in Flüchtlingsunterkünften erweitern und die Zahl der Koordinatorenstellen vervierfachen", so Manuela Schwesig.
"Kinder und ihre Familien sollten grundsätzlich möglichst kurz in Not- und Gemeinschaftsunterkünften bleiben. Solange sie sich dort aufhalten, müssen sie vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden und Zugang zu strukturierten Spiel- und Lernangeboten haben", führt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF, aus. "Dass sich künftig 75 weitere Koordinatoren um besseren Schutz in Einrichtungen kümmern und ihr Wissen in ihre Netzwerke weitertragen werden, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung."
Die Initiative wurde im vergangenen Jahr mit der Förderung von bundesweit 25 Koordinatorenstellen gestartet. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern, Frauen und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln und implementieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren spezifische Schutzkonzepte und verfolgen ihre Umsetzung. Sie sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften.
Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen, die von UNICEF und Partnern, u.a. zu Fragen des Kinderschutzes, kinderfreundlichen Orten und entsprechenden Angeboten entwickelt wurden. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte sowie über Angebote zur Integrationsförderung.
Das BMFSFJ fördert jede Koordinatorenstelle mit jährlich 40.000 Euro. Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli 2016 von UNICEF, BMFSFJ und weiteren Partnern veröffentlichten <link https: www.bmfsfj.de blob schutzkonzept-fluechtlinge-data.pdf external-link-new-window frauen und kinder in>Mindeststandards.
Überdies fördert das BMFSFJ gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen. Hierfür können Kommunen vergünstigte <link https: www.kfw.de inlandsfoerderung Öffentliche-einrichtungen kommunale-soziale-basisversorgung sonderförderung-flüchtlinge external-link-new-window der kfw für bauliche maßnahmen in>Investitionskredite in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren sind abrufbar unter: <link http: www.gewaltschutz-gu.de external-link-new-window zum interessenbekundungsverfahren der bundesinitiative von frauen und kindern in>www.gewaltschutz-gu.de
Quelle: Bundesfamilienministerium vom 04.01.2017
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